Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich November 2019 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) November 2019: 4,189 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,180 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 800.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,380 Millionen bei den Jobcentern registriert. Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen von -7,9 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis +7,5 Prozent im Saarland. (Bund: -0,3 Prozent; Land Bremen: +5,4 Prozent; Stadt Bremen: +5,9 Prozent; Bremerhaven: +3,8 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)*
3,770 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von -11,0 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis -1,8 Prozent in Bremen (Land). (Bund: -5,7 Prozent; Stadt Bremen: -1,4 Prozent; Bremerhaven: -3,6 Prozent; siehe Tabellen 6 und 7)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im November 2019 und November 2018 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 29. November 2019 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20191129 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
* siehe dazu (nicht nur in Bremen) die Veränderung des Bestandes der registrierten „nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden“ und die ergänzten BIAJ-Materialien zur „Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ durch den Bundesrechnungshof (BRH) hier (das endgültige Ergebnis der Prüfung wurde bisher nicht veröffentlicht! Nachtrag vom 03.12.2019: Der BRH teilte am 03.12.2019 auf Anfrage des BIAJ mit, "Die Abschließende Prüfungsmitteilung wird in den nächsten Wochen veröffentlicht.")
Hartz IV 2020: Ein Euro weniger - Regelsatz steigt 2020 nicht auf 433 sondern auf 432 Euro
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(BIAJ) Ein Euro weniger! Der Hartz-IV- und Sozialhilfe-Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1: Alleinstehende Erwachsene) steigt ab dem 01.01.2020 nicht um neun Euro, von 424 Euro auf 433 Euro, sondern gemäß Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2020 (RBSFV 2020) nur um acht Euro auf 432 Euro. Im 12. Existenzminimumbericht wurde von der Bundesregierung noch ein Anstieg des jährlichen Regelsatzes für Alleinstehende von 5.088 Euro in 2019 auf 5.196 Euro in 2020 genannt - als Teilbetrag "der steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminima". Anmerkung der Bundesregierung: "Die vorgenannten Existenzminima stellen statistisch belegte Mindestbeträge dar." (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/5400, Seite 9) 5.088 Euro dividiert durch 12 (Monate) ergeben den seit dem 1. Januar 2019 geltenden monatlichen Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) von 424 Euro. 5.196 Euro dividiert durch 12 (Monate) ergeben einen monatlichen Regelsatz von 433 Euro. Erhöht wird der Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) zum 1. Januar 2020 aber nicht auf 433 Euro sondern nur auf 432 Euro. (BIAJ, 27. November 2019 - Nachtrag vom 05.12.2019 mit Antworten des BMF)
Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien vom 04. November 2018 ("Existenzminimum" Alleinstehender in den "Existenzminimumberichten" der Bundesregierung und "Armutsgefährdungsschwellen" 2005 bis 2017: BIAJ20181104) und vom 20. August 2019 (Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2018: BIAJ20190820)
Nachtrag vom 05. Dezember 2019: Beantwortung der "Ein-Euro-Fragen" (Monat) bzw. "12-Euro-Fragen" (Jahr) durch das Bundesministerium für Finanzen (Bürgerreferat) (siehe unten).
Bevölkerung ohne beruflichen Abschluss: Ländervergleich 2018 in ausgewählten Altersgruppen
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(BIAJ) Ein kurzer Ländervergleich der Bevölkerung*ohne beruflichen Abschluss (ohne beruflichen Bildungsabschluss) in ausgewählten Altersgruppen in 2018: In der Bundesrepublik Deutschland war 16,9 Prozent der Bevölkerung im Alter von 30 bis 39 Jahre ohne beruflichen Abschluss (1,769 von 10,474 Millionen). In der Altersgruppe 40 bis 49 Jahre galt dies für 16,3 Prozent (1,724 von 10,606 Millionen) und in der Altersgruppe 50 bis 59 Jahre für 14,3 Prozent (1,929 von 13,459 Millionen). In den Ländern reichten die entsprechenden Bevölkerungsanteile (Quoten) in der Altersgruppe 30 bis 39 Jahre von 8,3 Prozent in Thüringen bis 24,6 Prozent in Bremen (Land). (Abbildung 1) In der Altersgruppe 40 bis 49 Jahre reichten die entsprechenden Bevölkerungsanteile von 5,0 Prozent in Thüringen bis 24,8 Prozent in Bremen (Land). (Abbildung 2) Und in der Altersgruppe 50 bis 59 Jahre reichten die entsprechenden Bevölkerungsanteile von 2,8 Prozent in Thüringen bis 20,7 Prozent in Hamburg. (Abbildung 3) Der Vergleich der drei Altersgruppen in 2018 (Auswertung der Ergebnisse des Mikrozensus) zeigt u.a. eine weitere deutliche negative Annäherung der in der Altersgruppe 50 bis 59 Jahre deutlich niedrigeren Anteile der Bevölkerung ohne beruflichen Abschluss in den ostdeutschen Flächenländern (Ostdeutschland ohne Berlin) an die höheren Quoten in Westdeutschland. (* in Privathaushalten)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 27. November 2019 finden Sie hier: Download_BIAJ20191127 (PDF: drei Seiten). Die drei Abbildungen und die Tabelle aus den BIAJ-Materialien finden Sie unten.
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis Oktober 2019: 475 Millionen Euro weniger als in den ersten zehn Monaten 2018
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(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 475 Millionen Euro (2,7 Prozent) weniger ausgegeben als von Januar bis Oktober 2018 bzw. 1,183 Milliarden Euro (6,5 Prozent) weniger als von Januar bis Oktober 2017.(1)
Bundesregierung belehrt AfD über den Begriff „Sozialer Arbeitsmarkt“ (Drucksache 19/14003)
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(BIAJ) In der „Vorbemerkung der Bundesregierung“ zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Sozialer Arbeitsmarkt – eine Bilanz der ersten sechs Monate“ wird die AfD jetzt wie folgt belehrt: „Entgegen des Titels der Kleinen Anfrage beantwortet die Bundesregierung nicht nur die Fragen zum Sozialen Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II), sondern zu den beiden neuen Instrumenten des Teilhabechancengesetzes (§§ 16e und 16i SGB II).“ (Drucksache 19/14003 vom 14.10.2019 – veröffentlicht am 21.11.2019: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/140/1914003.pdf) Bemerkenswert! Siehe dazu die vielen, § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") und § 16e SGB II ("Eingliederung von Langzeitarbeitslosen") umfassenden Informationen zum Suchwort „Sozialer Arbeitsmarkt“. (21. November 2019)