BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Januar 2019 (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar 2019 insgesamt 19.921 Asylanträge (darunter 17.119 Erstanträge) entschieden, 9.252 (31,7 Prozent) Asylentscheidungen weniger als im Januar 2018. Gestellt wurden im Januar 2019 insgesamt 17.051 Asylanträge (darunter 14.534 Erstanträge), 1.974 (13,1 Prozent) Asylanträge mehr als im Januar 2018.
7.480 (37,5 Prozent) der 19.921 Entscheidungen im Januar 2019 waren „positive Entscheidungen“, darunter 4.439 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). Im Januar 2018 betrug der Anteil „positiver Entscheidungen“ 33,8 Prozent (9.864 von 29.173).
Ein im „Asylgeschäftsbericht“ unerklärtes „Zahlenrätsel“: Obwohl im Januar 2019 insgesamt 2.870 mehr Asylanträge entschieden als Asylanträge gestellt wurden, stieg die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) im Januar 2019 um 833, von 58.325 Ende Dezember 2018 auf 59.158 Ende Januar 2019.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 22. Februar 2019 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung seit Ende 2014 bzw. 2015 bis Januar 2019 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20190222 (PDF: fünf Seiten*)
* Tab. 2, Spalte 10 und 11, Zeile 201312 am 17.02.2020 korrigiert
Weitere (auch aktuellere) BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Eine irreführende (falsche) Antwort des Bremer Senats zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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(BIAJ) Eine irreführende (falsche) Antwort des Bremer Senats auf die Frage 3 im Rahmen einer Großen Anfrage zur "Entwicklung von Altersarmut im Land Bremen" der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE führt zu einer fehlerhaften Radio-Bremen-Nachricht (buten-un-binnen*). Die Frage 3 lautete: "Wie hat sich Zahl und Quote der Beziehenden von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bremen und Bremerhaven seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte auflisten nach Geschlecht und unterscheiden nach deutscher Staatsangehörigkeit, Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund, Menschen ohne deutschen Pass sowie nach Menschen unter 65 und Menschen über 65 Jahre)?
Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler - Ländervergleich 2015 und 2016
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle mit einem Länder- und Vorjahresvergleich zu den heute (21.02.2019) vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten zu den "Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler" im Haushaltsjahr 2016. (Destatis, Pressemitteilung Nr. 063) Die öffentlichen Haushalte gaben im Jahr 2016 für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an öffentlichen Schulen durchschnittlich 7.100 Euro aus - rund 200 Euro mehr als 2015. (Spalten 11 und 12 in Tabelle unten) Lediglich im Land Bremen (HB) und in Sachsen-Anhalt (ST) wurde (gemäß der jährlichen Veröffentlichung "Bildungsausgaben - Ausgaben je Schülerin und Schüler" des Statistischen Bundesamtes) im Haushaltsjahr 2016 pro Schülerin und Schüler an öffentlichen Schulen weniger ausgegeben als im Vorjahr 2015. (zu den Ausgaben siehe Fußnote 1 in der Tabelle)
"Aktive Arbeitsmarktpolitik" 2018: Bund gab 1,214 Milliarden Euro weniger aus als veranschlagt
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(BIAJ) Im Bundeshaushalt 2018 waren für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Funktion 253) bei diversen Haushaltsstellen insgesamt 4,873 Milliarden Euro veranschlagt (Ausgaben-Soll) – nach 5,120 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2017. Für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ ausgegeben wurden vom Bund in 2018 laut vorläufigem Haushaltsabschluss insgesamt 3,659 Milliarden Euro – nach 4,066 Milliarden Euro in 2017. Demnach wurden vom Bund in 2018 für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ 1,214 Milliarden Euro weniger ausgeben als die im Bundeshaushalt 2018 für diesen Zweck veranschlagten 4,873 Milliarden Euro bzw. 407 Millionen Euro weniger als in 2017.
Hartz IV: „Verwaltungskosten“ stiegen 2018 auf über 6,5 Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 bzw. 2005
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(BIAJ) Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) wurden vom Bund und den Kommunen in 2018 insgesamt 6,555 Milliarden Euro ausgegeben, davon 5,585 Milliarden Euro vom Bund und (vom BIAJ rechnerische ermittelte) 970 Millionen Euro von den Kommunen für deren Anteil an den „Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter“. In den vergangenen sechs Jahren, von 2012 bis 2018 stiegen die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nominal (nicht preisbereinigt) um 32,8 Prozent (1,619 Milliarden Euro) bzw. um durchschnittlich etwa 4,8 Prozent pro Jahr. Vom Bund wurden für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in 2018 insgesamt 1,030 Milliarden Euro mehr ausgegeben als die im Bundeshaushalt veranschlagten 4,555 Milliarden Euro. Die Mehrausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Ist größer Soll) werden zu einem wesentlichen Teil oder ganz durch die Umschichtung von Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ („Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II“ und nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme zusammen) gedeckt.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 06. Februar 2019 mit einem Rückblick auf die Entwicklung der "Verwaltungskosten" und der Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" finden Sie hier: Download_BIAJ20190206 (PDF: drei Seiten)