(BIAJ) Wird die folgende Falschmeldung über die "Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung" vom RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), weiter verbreitet durch dpa u.s.w., endlich korrigiert? Die Falschmeldung vom 02. Februar 2019 (Online) lautete: „Grundsicherung im Alter: Kosten steigen auf fast sechs Milliarden Euro" - "Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im vergangenen Jahr auf 5,9 Milliarden Euro gestiegen. Das waren knapp 500 Millionen Euro mehr als noch 2017.“
In 2018 um 500 Millionen Euro auf 5,9 Milliarden Euro gestiegen, obwohl 2017 bereits über 6,3 Milliarden Euro (netto) von den Trägern der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in den Ländern ausgegeben wurden? Zum Hintergrund (Fakten) siehe u.a. hier: Download_BIAJ20190401 (PDF: eine Seite) - und die am 01.02.2020 ganz unten angefügte aktualisierte BIAJ-Tabelle zur Entwicklung der Erstattungen des Bundes!
Nachtrag vom 03. April und 03. Mai 2019:
Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zum Anstieg der Leistungsempfängerinnen und -empfänger (LE) deuten darauf hin, dass die Gesamtausgaben (netto) in 2018, vorsichtig geschätzt, auf etwa 6,5 Milliarden Euro (Destatis: 6,623 Milliarden Euro*; Quelle: BMAS, Datenstand: 29. April 2019) gestiegen sind. (Berechnung: durchschittlich etwa 1,07 Mio. LE bei einem durchschnittlichen monatlichen Nettobedarf in Höhe von etwa 506 Euro) Die Zahl der LE stieg in 2018 (Ende 2017 bis Ende 2018) um 1,9 Prozent auf 1.078.521. Dabei stieg die Zahl der LE in der Altersgruppe "Altersgrenze und älter", trotz der um einen Monat angehobenen Altersgrenze (Ende 2017: 65 Jahre und und sechs Monate; Ende 2018: 65 Jahre und 7 Monate), deutlich stärker als in der Altersgruppe "18 Jahre bis unter der Altersgrenze" - um 2,8 Prozent auf 559.419 in der Altergruppe "Altersgrenze und älter", um 0,8 Prozent auf 519.102 in der Altersgruppe "18 Jahre bis Altersgrenze". (eigene Berechnungen BIAJ) * eingefügt am 28. August 2019
Zu weiteren BIAJ-Informationen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung siehe hier.
Nachtrag vom 03. Mai 2019 (Tag der Pressefreiheit): Auf die Frage vom 08. April 2019, "Wäre es möglich, dass Sie die schreibenden und abschreibenden Medien darüber informieren, dass die "Information", die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung seien 2018 um "knapp 500 Millionen Euro" "auf 5,9 Milliarden Euro" (RND) gestiegen, nicht zutrifft.", antwortete die stellvertretende Pressesprecherin des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 03. Mai 2019 (eMail) nach mehreren Erinnerungen (eMail): "...vielen Dank für Ihren Hinweis, den wir gerne aufgenommen haben. Wir behalten es uns allerdings vor, selbst zu entscheiden, in welcher Form wir Pressearbeit betreiben."
BIAJ-Abbildung vom 28. August 2019 (siehe dort insbesondere auch die Fußnote 1)
Hinweis vom 25.08.2020: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Nettoausgaben in den Ländern und im Bund 2017 bis 2019" vom 25.08.2020: BIAJ20200825