(BIAJ) "Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Alleinerziehenden-Haushalten"? Der Deutsche Bundestag veröffentlichte am 22. März 2019 eine neue, korrigierte Drucksache, die Drucksache 19/6250 (neu). Die ursprünglichen Antworten in der Drucksache 19/6250 vom 03. Dezember 2018 (19/6250 alt) auf die "Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE" wurden korrigiert. Der Grund: ...

Bei der Auswertung der anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) von Haushalten Alleinerziehender (amtlich: "Alleinerziehende-BG") mit einem Kind unter sechs Jahren war der Statistik der Bundesagentur (BA) ein Fehler unterlaufen. Dies ergaben Nachfragen zu den differierenden Daten über die tatsächlichen bzw. anerkannten KdU. Der Fehler: Bei der Auswertung für die erste Fassung der Antworten in Drucksache 19/6250 waren nicht nur Haushalte Alleinerziehender mit genau einem Kind im Alter von unter sechs Jahren einbezogen, sondern alle Alleinerziehenden-Haushalte mit mindestens einem Kind unter sechs Jahren. Das heißt, es waren auch Haushalte mit mehr als einem Kind und damit Haushalte mit i.d.R. höheren KdU einbezogen. Die Anfang Dezember 2018 berichteten anerkannten Kosten (Spaltenüberschrift in Tabelle 1: "lfd. anerkannte KdU") in Höhe von durchschnittlich 538 Euro in der Bundesrepublik Deutschland (Juli 2018) wurde auf 478 Euro (ebenfalls Juli 2018) reduziert. Das in der Tabelle 1 rechnerisch ermittelte "bedarfsdeckende Stundenentgelt" (siehe dazu die in der Antwort zu Frage 1 genannten Annahmen) wurde von 10,97 Euro auf 10,35 Euro im Bundesdurchschnitt reduziert. (zu den Länder- und Kreis-Daten siehe Tabelle 1 in den Ducksachen) Offen wäre noch die Frage: Warum werden von der Bundesregierung (BMAS) auf die Frage nach den "tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung" (Frage 3) lediglich die "anerkannten Kosten" genannt? Abgesehen natürlich von der Frage: Reicht bei der gegenwärtigen Bedarfsberechnung "bedarfsdeckend" "zur "Armutsbekämpfung"?