Mindestlohn Niederlande ab 1. Juli 2024: 13,68 Euro plus acht Prozent (etwa 1,09 Euro) Urlaubsgeld
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(BIAJ) Ab dem 1. Juli 2024 beträgt der in den Niederlanden 1969 (1) eingeführte Mindestlohn (Minimumloon) 13,68 Euro pro Stunde. (2) Das den Mindestlohn ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) beträgt weiterhin acht Prozent (etwa 1,09 Euro) pro Stunde. (Summe incl. Urlaubsgeld: 14,7744 Euro pro Stunde) Die bis Ende 2023 in den Niederlanden geltenden festen Monats-, Wochen- und Tageslöhne sind ab 2024 entfallen.
Hinweis: Der von der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) berechnete jährliche Mindestlohn (einschließlich Urlaubsgeld) in den Niederlanden in Höhe von 27.589 Euro in 2024 (https://data-explorer.oecd.org -> Minimum wages at current prices in national currency units (NCU)) ergibt sich aus den genannten 14,77 Euro pro Stunde im zweiten Halbjahr 2024 (184 Kalendertage) und den im ersten Halbjahr 2024 (182 Kalendertage) geltenden Mindestlohn einschließlich Urlaubsgeld in Höhe von 14,33 Euro pro Stunde und 1.896 Arbeitsstunden in 2024. Ergänzung vom 24.09.2024: In der Bundesrepublik Deutschland ergäbe sich bei 1.896 bezahlten Arbeitsstunden und einem Mindestlohn von 12,41 Euro ein jährlicher Mindestlohn in Höhe von 23.529 Euro.
Näheres und Vergangenes zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz in den Niederlanden finden Sie in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
(1) Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
(2) Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) 21 Jahre. (seit dem 1. Juli 2019; vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre). Zum Mindestlohn und den nach Alter differenzierten Jugendmindestlöhnen (Minimumjeugdlonen) siehe hier: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2024
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2010 bis August 2024 und „Soll-Ausblick 2025“
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(BIAJ) Von Januar bis August 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 19,914 Milliarden Euro ausgegeben (1), 2,423 Milliarden Euro (13,9 Prozent) mehr als die 17,491 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von Januar bis August 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,539 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 42.000 (0,8 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,497 Millionen RLB im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (2)
In den 12 Monaten von September 2023 bis August 2024 wurden vom Bund insgesamt 28,231 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,296 Milliarden Euro (13,2 Prozent) mehr als die 24,935 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (September 2022 bis August 2023). Im Bundeshaushalt 2024 sind bzw. waren für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,5 Milliarden Euro veranschlagt. Das neue Soll im Bundeshaushalt 2024 beträgt einschließlich Nachtrag in Höhe von 3,2 Milliarden Euro insgesamt 29,7 Milliarden Euro. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vom 16. August 2024 sind für das „Bürgergeld“ 25,0 Milliarden Euro veranschlagt (3) – 4,7 Milliarden Euro (15,8 Prozent) weniger als das im Bundeshaushalt 2024 einschließlich Nachtrag erwartete Ist 2024 (4).
Gemessen an den durchschnittlich 5,513 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von September 2023 bis August 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 426,72 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von September 2022 bis August 2023 wurden für die durchschnittlich 5,464 Millionen RLB durchschnittlich 380,29 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 mit Ausblick auf 2025 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20240921 (eine Seite).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) wg. Rundung auf 1.000 können Rundungsdifferenzen auftreten
(3) Die Berechnungsgrundlagen des BMAS/BMF für das Soll 2025 in Höhe von 25,0 Milliarden Euro sind dem BIAJ bisher unbekannt. Bekannt ist „lediglich“: die Regelsätze sollen zum 1. Januar 2025 nicht steigen – wie bereits seit Ende 2023 erwartet (siehe hier).
(4) Die Gesamtausgaben in 2024 werden voraussichtlich unter den 29,7 Milliarden Euro (Soll einschließlich Nachtrag) liegen.
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis August 2024
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(BIAJ) Die 12-Monatssumme der Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld stieg bis einschließlich August 2024 auf über 21 Milliarden Euro.
In den 12 Monaten von September 2023 bis August 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 21,025 Milliarden Euro ausgegeben – 3,193 Milliarden (17,9 Prozent) mehr als in den 12 Monaten zuvor. (September 2022 bis August 2023: 17,832 Milliarden Euro)
Gemessen an den von September 2023 bis August 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,729 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (September 2022 bis August 2023: 2,554 Millionen) wurden rechnerisch etwa 642 Euro pro Monat (September 2022 bis August 2023: etwa 582 Euro) ausgegeben, gemessen an den 943.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (September 2022 bis August 2023: 843.000) rechnerisch etwa 1.858 Euro pro Monat (September 2022 bis August 2023: etwa 1.762 Euro). (1)
Im Haushalt 2024 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,830 Milliarden Euro veranschlagt – 1,819 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2023 (Soll 2023: 18,011 Milliarden Euro) bzw. 1,031 Milliarden Euro mehr als in 2023 ausgegeben wurden (Ist 2023: 18,799 Milliarden Euro) bzw. 1,195 Milliarden Euro weniger als die in den bisher letzten 12 Monaten ausgegebenen 21,025 Milliarden Euro. (1)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis August 2024
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(BIAJ) Von Januar bis August 2024 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 206.240 Asylanträge (188.187 Asylerstanträge und 18,053 Asylfolgeanträge) entschieden 30.766 (17,5 Prozent) Asylanträge mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis August 2023). Die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) sank dagegen um 2.733 (9,3 Prozent) auf lediglich 26.614 (12,9 Prozent) der insgesamt 206.240 Entscheidungen! (Januar bis August 2023: 16,7 Prozent der 175.474 Entscheidungen) (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 3 und 4)
Die sogenannte „Gesamtschutzquote“ (Anerkennung als Flüchtling, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbot zusammen) betrug in den Monaten Januar bis August 2024 46,7 Prozent (Januar bis August 2023: 52,0 Prozent). (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 9 bis 11)
In den Monaten Januar bis August 2024 wurden insgesamt 58.092 Anträge als „unbegründet“ oder „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, 53,9 Prozent mehr als von Januar bis August 2023. (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 12 und 13) Zudem wurden 51.910 Anträge „formell entschieden“ (1). n
Von Januar bis August 2024 wurden insgesamt 174,369 Asylanträge gestellt, darunter 160.140 Asylerstanträge – 44.321 (21,7 Prozent) weniger Asylerstanträge als von Januar bis August 2023.
Die Verteilung der 160.140 von Januar bis August 2024 gestellten Erstanträge auf die Herkunftsländer (Staatsangehörigkeit der Asylantragstellenden) stellt sich wie folgt dar:
Europa: 29.059 – darunter Türkei: 20.426 (8.320 bzw. 28,9 Prozent weniger als von Januar bis August 2023, aber immer noch Rang 3 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis August 2024!)
Asien: 98.495 – darunter Syrien: 51.179; Afghanistan: 25.653 (10.145 bzw. 28,3 Prozent weniger als von Januar bis August 2023); Irak: 6.049; Iran: 3.815 (3.351 bzw. 46,8 Prozent weniger als von Januar bis August 2023) (Syrien, Afghanistan, Irak und Iran auf Rang 1, 2, 4 und 6 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis August 2024)
Afrika: 23.809– darunter Somalia: 4.975 (40,6 Prozent mehr als von Januar bis August 2023; Rang 5 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis August 2024)
Amerika: 5.015 – darunter Kolumbien: 2.462; Venezuela: 2.005
Staatsangehörigkeit unbekannt: 3.815 (913 bzw. 32,0 Prozent mehr als von Januar bis August 2024) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. September 2024 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit August 2022: Download_BIAJ20240908 (PDF: sechs Seiten) (Unterstrichener Teil im ersten Satz oben am 12.10.2024 korrigiert.)
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis August 2024