Rentenversicherungsbericht 2023 und 2018 im Vergleich: Beitragszahler und Rentner im Jahr 2032
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(BIAJ) Ein kurzer unkommenteirter Blick auf die im Rentenversicherungsbericht 2023 (1) für 2032 erwartete Zahl der Beitragszahler* und Rentner* im Vergleich zur im Rentenversicherungsbericht 2018 für 2032 erwarteten Zahl. Im Rentenversicherungsbericht 2023 werden für das Jahr 2032 bei "mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" 3,440 Millionen mehr Äquivalenzbeitragszahler (ÄB) und 674.000 weniger Äquivalenzrentner (ÄR) erwartet als im Rentenversicherungsbericht 2018. Siehe dazu die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier. Bremen, 24.11.2023
Mindestlohn und Regelsatz (SGB II - Hartz IV - Bürgergeld) - 2015 bis 2024/2025
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(BIAJ) Ein Blick auf den nominalen Anstieg von Mindestlohn und Regelsatz (SGB II - Hartz IV- Bürgergeld) von 2015 (Einführung des Mindestlohns) bis 2024/2025. Siehe die BIAJ-Tabelle unten (oder PDF hier). Lesehilfe: Von 2015 bis 2021 stiegen sowohl Mindestlohn als auch Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) um nominal 11,8 Prozent. (Spalte 2 und 5) Von 2021 bis 2024 steigt der Mindestlohn um nominal 30,6 Prozent und der Regelsatz um nominal 26,2 Prozent. (Spalte 3 und 6) Im Gesamtzeitraum 2015 bis 2024 steigt der Mindestlohn um nominal 46,0 Prozent, der Regelsatz um 41,1 Prozent. (Spalte 2 und 5) Mit dem nach 2024 auch in 2025 nur minimalen "Anstieg" des Mindestlohns auf 12,82 Euro (Spalte 1) läge dieser in 2025 nominal 50,8 Prozent über dem Mindestlohn in 2015. Bei gleichem relativen Anstieg des Regesatzes (um nominal 50,8 Prozent) seit 2015 stiege dieser in 2025 rechnerisch (!) auf 602 Euro. (Spalte 4) Welcher Betrag für 2025 in der "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung" stehen wird, ist noch nicht bekannt. Bremen, 22. November 2023
Hinweis vom 05. Dezember 2023: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "Bürgergeld 2025: Null Euro mehr als 2024 – ein unverbindlicher Ausblick" (BIAJ20231205).
Aktualisierung vom 23. Januar 2025: Siehe die BIAJ-Materialien "Mindestlohn und Regelsatz (SGB II - Hartz IV - Bürgergeld) - 2015 bis 2025/2026" (BIAJ20250123)
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Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis Oktober 2023
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(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 21,800 Milliarden Euro ausgegeben, 3,094 Milliarden Euro (16,5 Prozent) mehr als die 18,706 Milliarden Euro, die im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Oktober 2022*) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für die ersten zehn Monate 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,490 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 329.000 (6,4 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,161 Millionen RLB von Januar bis Oktober 2022. (2)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ in den ersten zehn Monaten 2023 auf 25,370 Milliarden Euro in den 12 Monaten von November2022 bis Oktober 2023 (3), 3,530 Milliarden (16,2 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor von November 2021 bis Oktober 2022 (21,840 Milliarden Euro). Die Ausgaben in den 12 Monaten von November 2022 bis Oktober 2023 überstiegen das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro um 1,610 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
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Ein Blick auf den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) - 2022 bis 2024
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(BIAJ) Am Rande: Ein unkommentierter Blick auf den nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 viel diskutierten Klima- und Transformationsfonds (KTF - bis zum 21. Juli 2022: Energie und Klimafonds - EKF) - der Wirtschaftsplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 (2022: Soll und Ist; 2023 und 2024 Soll). Laut (Anlage zum) Entwurf des Bundeshaushalts 2024 (vor dem Urteil) sind darin Investionen in Höhe von insgesamt 36,7 Milliarden Euro veranschagt, darunter etwa 18,8 Milliarden Euro für die "Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich", und Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) in Höhe von 20,9 Milliarden Euro, darunter 12,6 Milliarden Euro für "Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis" und etwa 2,6 Milliarden für "Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen" veranschlagt. Siehe im Einzelnen zu den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 die BIAJ-Materialien vom 21. November 2023 hier: Download_20231121 (PDF: drei Seiten, DIN A4 quer) - Bremen, 21. November 2023 (am 22..11.2023 ergänzt - Einnahmen 2021, Seite 3 - am 28.11.2023 nach Vorlage des Nachtragshaushalts 2023 - Drucksache 20/9500 vom 27.11.2023 - aktualisiert)
2024: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung“ und „Verwaltungskosten“ (SGB II) nach der Bereinigungssitzung am 16./17. November 2023
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(BIAJ) 1,350 Milliarden Euro Ausgabereste wurden bei der Haushaltsstelle mit der Zweckbindung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" zugewiesen. (Bundeshaushalt 2023: 800 Millionen Euro; Entwurf Bundeshaushalt 2024: 600 Millionen Euro) Zur (einzigen) Änderung in der Bereinigungssitzung vom 16./17. November 2023 siehe unter Punkt 3 (Punkt 1, 2 und 4 blieben unverändert).
- Das Soll bei Haushaltsstelle 1101/636 13 (Zweckbestimmung „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) soll um 200 Millionen Euro von 5,250 Milliarden Euro in 2023 auf 5,050 Milliarden Euro in 2024 gekürzt werden.
- Das Soll bei Haushaltsstelle 1101/685 11 (Zweckbestimmung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“) soll um 200 Millionen Euro von 4,400 Milliarden Euro in 2023 auf 4,200 Milliarden Euro in 2024 gekürzt werden.
- Statt der 2023 bei Haushaltsstelle 1101/685 11 (Zweckbestimmung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“) zugewiesenen Ausgabereste in Höhe von insgesamt bis zu 800 Millionen Euro (600 Millionen Euro plus 200 Millionen Euro für „Aufgrund von Mehrausgaben, insbesondere wegen des Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise vom 22. April 2023“; siehe Zweite Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2023 vom 22. August 2023) sind im Entwurf des Bundeshaushalt 2024 Ausgabereste in Höhe von bis zu 1,350 Milliarden Euro (statt 600 Millionen Euro im Entwurf)* zu Lasten aller Einzelpläne zugewiesen, 550 Millionen Euro mehr (statt 200 Millionen Euro weniger) als 2023.
* Die einmalige Erhöhung der zugewiesenen Ausgabereste soll der Finanzierung des sogenannten „Jobturbo“ (Bundesarbeitsminister Hubertus Heil) dienen. Anmerkung: Vermutlich wird schon mit der Eingliederungsmittel-Verordnung 2024 ein erheblicher Teil dieser Mittel (unter 2. und 3) zu den extrem unwahr veranschlagten Mitteln für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ umgeschichtet. (EinglMV 2023: 400 Millionen Euro) Zur Erinnerung: In 2022 (!) wurden für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten insgesamt 6,007 Milliarden Euro ausgegeben, 957 Millionen Euro mehr als für 2024 veranschlagt sind. (siehe 1.) - Dieser Haushaltsvermerk bei Haushaltsstelle 1101/685 11 (Zweckbestimmung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“) entfällt im Bundeshaushalt 2024. Die Haushaltsvermerke im Bundeshaushalt 2023 lauten: „Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 100 000 T€ der Einsparungen einmalig im Jahr 2023 bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 6002 Tit. 971 12.“ Und: „Die Erhöhung im Haushaltsjahr 2023 dient der einmaligen Kompensation der durch den Rechtskreiswechsel der Ukraine-Geflüchteten entstandenen Mehrkosten.“ Das hieße: 100 Millionen Euro weniger in 2024.
Die Summe aus minus 200 Millionen Euro (1.), minus 200 Millionen Euro (2.), plus 550 Millionen Euro (3.) und minus 100 Millionen Euro (4.) ergibt sich ein nominales Plus von 50 Millionen Euro im Vergleich zum Bundeshaushalt 2023.
BIAJ.de - Bremen, 20. November 2023 (alles noch vorläufig bis zum endgültigen Beschluss über den Bundeshaushalt 2024 und das Inkrafttreten der Haushaltsgesetzes 2024)
Angefügt am 24. November 2023: Zur Haushaltssperre 2023 (u.a. Einzelplan 11) - und weitere Anfügung am 28. November 2023 (Haushaltssperre EGT aufgehoben!)