(BIAJ) 1,350 Milliarden Euro Ausgabereste wurden bei der Haushaltsstelle mit der Zweckbindung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" zugewiesen. (Bundeshaushalt 2023: 800 Millionen Euro; Entwurf Bundeshaushalt 2024: 600 Millionen Euro) Zur (einzigen) Änderung in der Bereinigungssitzung vom 16./17. November 2023 siehe unter Punkt 3 (Punkt 1, 2 und 4 blieben unverändert).
- Das Soll bei Haushaltsstelle 1101/636 13 (Zweckbestimmung „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) soll um 200 Millionen Euro von 5,250 Milliarden Euro in 2023 auf 5,050 Milliarden Euro in 2024 gekürzt werden.
- Das Soll bei Haushaltsstelle 1101/685 11 (Zweckbestimmung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“) soll um 200 Millionen Euro von 4,400 Milliarden Euro in 2023 auf 4,200 Milliarden Euro in 2024 gekürzt werden.
- Statt der 2023 bei Haushaltsstelle 1101/685 11 (Zweckbestimmung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“) zugewiesenen Ausgabereste in Höhe von insgesamt bis zu 800 Millionen Euro (600 Millionen Euro plus 200 Millionen Euro für „Aufgrund von Mehrausgaben, insbesondere wegen des Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise vom 22. April 2023“; siehe Zweite Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2023 vom 22. August 2023) sind im Entwurf des Bundeshaushalt 2024 Ausgabereste in Höhe von bis zu 1,350 Milliarden Euro (statt 600 Millionen Euro im Entwurf)* zu Lasten aller Einzelpläne zugewiesen, 550 Millionen Euro mehr (statt 200 Millionen Euro weniger) als 2023.
* Die einmalige Erhöhung der zugewiesenen Ausgabereste soll der Finanzierung des sogenannten „Jobturbo“ (Bundesarbeitsminister Hubertus Heil) dienen. Anmerkung: Vermutlich wird schon mit der Eingliederungsmittel-Verordnung 2024 ein erheblicher Teil dieser Mittel (unter 2. und 3) zu den extrem unwahr veranschlagten Mitteln für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ umgeschichtet. (EinglMV 2023: 400 Millionen Euro) Zur Erinnerung: In 2022 (!) wurden für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten insgesamt 6,007 Milliarden Euro ausgegeben, 957 Millionen Euro mehr als für 2024 veranschlagt sind. (siehe 1.) - Dieser Haushaltsvermerk bei Haushaltsstelle 1101/685 11 (Zweckbestimmung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“) entfällt im Bundeshaushalt 2024. Die Haushaltsvermerke im Bundeshaushalt 2023 lauten: „Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 100 000 T€ der Einsparungen einmalig im Jahr 2023 bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 6002 Tit. 971 12.“ Und: „Die Erhöhung im Haushaltsjahr 2023 dient der einmaligen Kompensation der durch den Rechtskreiswechsel der Ukraine-Geflüchteten entstandenen Mehrkosten.“ Das hieße: 100 Millionen Euro weniger in 2024.
Die Summe aus minus 200 Millionen Euro (1.), minus 200 Millionen Euro (2.), plus 550 Millionen Euro (3.) und minus 100 Millionen Euro (4.) ergibt sich ein nominales Plus von 50 Millionen Euro im Vergleich zum Bundeshaushalt 2023.
BIAJ.de - Bremen, 20. November 2023 (alles noch vorläufig bis zum endgültigen Beschluss über den Bundeshaushalt 2024 und das Inkrafttreten der Haushaltsgesetzes 2024)
Angefügt am 24. November 2023: Zur Haushaltssperre 2023 (u.a. Einzelplan 11) - und weitere Anfügung am 28. November 2023 (Haushaltssperre EGT aufgehoben!)
"Für die Jobcenter betrifft die Haushaltssperre konkret Verpflichtungsermächtigungen für einen Teil der Eingliederungsleistungen. Bereits eingekaufte Maßnahmen können weiterhin besetzt werden. Maßnahmen nach § 16e und 16i SGB II (Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose) dürfen ebenfalls noch bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung verbindlich erfüllt sind. In diesem Fall bedeutet verbindlich, wenn zum Beispiel Arbeitgeber einen bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag vorlegen. Ähnlich verhält es sich zum Beispiel mit Eingliederungszuschüssen. Auch hier wäre eine Förderung mit einem vor dem 23.11.2023 unterschriebenen Arbeitsvertrag möglich. Die Beratungs- und Vermittlungsarbeit kann weiter fortgesetzt werden, da der Bereich der Verwaltungskosten der Jobcenter nicht von der Sperre betroffen ist." (Auskunft der Pressestelle der BA-Zentrale vom 23.11.2023 - 10:21 Uhr) Zu weiteren Detail-Infos wurde auf die Bundesregierung verwiesen. Die zeitgleiche Frage vim 23.11.2023 an das BMAS wurde bisher nicht beantwortet. Bremen 24.11.2023, 11:49 Uhr)
Haushaltssperre EGT (Eingliederungstitel Jobcenter) aufgehoben: Nachricht der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Die BA hat am Freitagnachmittag (24.11.2023) folgende Nachricht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erhalten:
Das Bundesfinanzministerium hat einem Ausnahmeantrag in Bezug auf die Haushaltssperre zugestimmt.
Die am Donnerstag (23.11.2023) ausgesprochene Haushaltssperre für die Jobcenter wurde daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die BA-Zentrale hat diese Nachricht an die Regionaldirektionen weitergegeben, die sie wiederum an die Jobcenter gE im eigenen Bezirk weitergeleitet haben. Die Jobcenter in den Optionskommunen müssten vom BMAS direkt bzw. über die Länder informiert worden sein.