(BIAJ) In den 12 Monaten von November 2022 bis Oktober 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 1,177 Milliarden Euro ausgegeben, darunter 1,073 Milliarden Euro von Januar bis Oktober 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis Oktober 2023“)
In den ersten zehn Monaten 2023 wurde 149,8 Prozent (643,4 Millionen Euro) mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als von Januar bis Oktober 2022 und auch wesentlich mehr als in den ersten zehn Monaten der Jahre von 2010 bis 2019 und 2021. Und von Januar bis Oktober 2023 wurde auch geringfügig mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als die 1,069 Milliarden Euro in den ersten10 Monaten des ersten „Corona-Jahres“ 2020.
Die Ausgaben in den ersten zehn Monaten 2023 übertrafen die Gesamtausgaben im Vorjahr (2022: 534,0 Millionen Euro) um 538,8 Millionen Euro bzw. um 100,9 Prozent. Und: In den ersten zehn Monaten wurden bereits 172,8 Millionen Euro mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als die im BA-Haushalt 2023 für das gesamte Haushaltsjahr veranschlagten 900 Millionen Euro.
Nachrichtlich: Die Einnahmen aus der Insolvenzgeldumlage sanken auf 807,6 Millionen Euro in den 12 Monaten von November 2022 bis Oktober 2023, darunter 607,5 Millionen Euro in den ersten zehn Monaten 2023. (Januar bis Oktober 2022: 862,0 Millionen Euro; Mindereinahmen in 2023 aufgrund einer weiteren Senkung des Beitragssatzes von 0,09 Prozent in 2022 auf 0,06 Prozent in 2023; siehe dazu §§ 358 bis 361 SGB III und die Insolvenzgeldumlagesatzverordnungen) Im BA-Haushalt 2023 sind Einnahmen in Höhe von 742 Millionen Euro aus der Umlage für das Insolvenzgeld veranschlagt. Die erheblichen Mehrausgaben für das Insolvenzgeld in 2023 werden durch Entnahme aus der Insolvenzgeldrücklage finanziert. (Sollbestand der Insolvenzgeldrücklage Ende 2022: 2,213 Milliarden Euro; eigene Berechnung)
Bremen, 07.11.2023