(BIAJ) In den 12 Monaten von November 2022 bis Oktober 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 18,298 Milliarden Euro ausgegeben – gemessen an den in diesen 12 Monaten durchschnittlich registrierten 2,579 Millionen Arbeitslosen rechnerisch 591,22 Euro pro Monat. (1) Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt.
Ein kurzer Rückblick: Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank in den 18 Monaten bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro. In den folgenden elf Monaten, Dezember 2022 bis Oktober 2023, wurden dann etwa 1,755 Milliarden Euro mehr für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgeben als in den entsprechenden Monaten des jeweiligen Vorjahres: 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar, 90 Millionen Euro im Februar, 162 Millionen Euro im März, 152 Millionen Euro im April, 160 Millionen Euro im Mai, 201 Millionen Euro im Juni, 220 Millionen Euro im Juli, 208 Millionen Euro im August, 228 Millionen Euro im September und 238 Millionen Euro im Oktober 2023. (siehe BIAJ-Abbildung oben)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 737.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 46.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (!) haben.
Hinweis: Zur Entwicklung der Insolvenzgeld-Ausgaben bis Oktober 2023 siehe hier.