Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis September 2023
- Details
(BIAJ) Von Januar bis September 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 19,647 Milliarden Euro ausgegeben, 2,860 Milliarden Euro (17,0 Prozent) mehr als die 16,787 Milliarden Euro, die im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis September 2022) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für die ersten neun Monate 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,495 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 360.000 (7,0 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,135 Millionen RLB von Januar bis September 2022. (2)
Weiterlesen: Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis September 2023
Entwicklung der Zahl der Erwerbstätigen in den drei Stadtstaaten (HB, HH, BE) und im Bund (DE) von 2008 bis zum zweiten Vierteljahr 2023
- Details
(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung der Zahl der im Vierteljahresdurchschnitt Erwerbstätigen in den drei Stadtstaaten (HB, HH und BE) und der Bundesrepublik Deutschland (DE) vom zweiten Vierteljahr 2008 bis zum zweiten Vierteljahr 2023: zwei unkommentierte BIAJ-Abbildungen.
Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis September 2023
- Details
(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) in den 12 Monaten von Oktober 2022 bis September 2023 insgesamt 717,9 Millionen Euro ausgegeben - 470,9 Millionen Euro (65,6 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden ("SGB II-Eingliederungsmittel"), und 247,0 Millionen Euro (34,4 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Angefügt am 19.10.2023: BIAJ-Abbildung mit den Ausgaben aller Jobcenter (gE und zkT) für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) in 2019 bis 2022. (Monatliche Abrechnungsergebnisse liegen dem BIAJ für die Jobcenter zkT nicht vor.) Gesamtausgaben aller Jobcenter für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" 2022: 907,6 Millionen Euro - 17,5 Millionen Euro (1,9 Prozent) weniger als im Vorjahr (2021).
Angefügt am 21.10.2023: "Zugewiesene Mittel und Ausgaben für SGB-II-Leistungen zur Eingliederung - darunter für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) - Bund und Großstadt-Jobcenter 2021-2022 - nachrichtlich: Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)" - BIAJ-Tabelle: Download_BIAJ20231021 (PDF: eine Seite)
Förderung der beruflichen Weiterbildung: Entwicklung der Ausgaben - 2012 bis September 2023 (SGB II)
- Details
(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2022 bis September 2023 wurden von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit 550,9 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben - nominal 43,0 Millionen Euro (8,5 Prozent) mehr als 2021 und 22,1 Millionen Euro (4,2 Prozent) mehr als 2022, aber immer noch 14,6 Millionen Euro (2,6 Prozent) weniger als 2019 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Bis März 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ durch die Jobcenter gE von 565,5 Millionen Euro im Jahr 2019 und 567,9 Millionen Euro in den 12 Monaten von April 2019 bis März 2020 auf 457,5 Millionen Euro gesunken, auf den tiefsten Stand im Beobachtungszeitraum (2012 bis September 2023).
Nachrichtlich: Die Entwicklung der Ausgaben der Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ verlief nach 2017 deutlich anders als die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter gE. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 2) - Bremen, 18.10.2023
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier_sgb2 (SGB III: hier_sgb3)
SGB II-Eingliederungstitel 2023: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis September 2023
- Details
(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis September 2023 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“ - PAT) insgesamt 55,526 Millionen Euro ausgegeben, 3,349 Millionen Euro (6,4 Prozent) mehr als von Januar bis September 2022 (52,177 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 50,582 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2023 zugeteilten Bundesmitteln (73,200 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremen Stadt von Januar bis September 2023 insgesamt 69,1 Prozent (50,582 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben. (Januar bis September 2022: 62,2 Prozent)
Vom Jobcenter Bremerhaven wurden im selben Zeitraum für diese Leistungen 12,556 Millionen Euro ausgegeben, 843.000 Euro (7,2 Prozent) mehr als von Januar bis September 2022 (11,713 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 12,351 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2023 zugeteilten Bundesmitteln (19,512 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremerhaven von Januar bis September 2023 insgesamt 63,3 Prozent (12,351 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben. (Januar bis September 2022: 56,6 Prozent)
Zu den für das Haushaltsjahr 2023 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben von Januar bis September 2023 (und 2022) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Materialien vom 13. Oktober 2023: Download_BIAJ20231013 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten)