Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2018
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(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Essen (Rang 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der SGB-II-Quoten von 2006 bis 2018 (Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten - Hartz IV - an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze) siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten unten. Auf Rang 1 und 2 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2018 immer München (M: Rang 1) und Stuttgart (S: Rang 2). Im Beobachtungszeitraum am weitesten aufgestiegen im Positiv-Ranking: Dresden (DD: bis 2009 Rang 9, seit 2014 Rang 3). Im Beobachtungszeitraum am weitesten abgestiegen im Positiv-Ranking: Essen (E: von Rang 10 in 2006 auf Rang 15 seit 2016). Die SGB-II-LB-Quoten (kurz: SGB-II-Quoten) reichten 2018 in den 15 Großstädten* von 6,0 Prozent in München (M) bis 20,0 Prozent in Essen (E: Europäische Kulturhauptstadt im Agenda-Jahr 2010). (siehe BIAJ-Tabelle unten) In den 15 Großstädten zusammen betrug die SGB II-Quote 2018 durchschnittlich 13,6 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland ohne diese 15 Großstädte 7,8 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 8,9 Prozent. (siehe dazu und zum Vergleich dazu die Stadt Bremen die weitere BIAJ-Tabelle ganz unten)
* hier immer einschließlich Region Hannover (H*)
Hinweis: Zu den SGB-II-Quoten der (unverheirateten) Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre siehe hier.
Hinweis vom 24.04.2020: Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2019 (hier: BIAJ_20200424)
Weiterlesen: Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2018
Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten der Kinder und Jugendlichen 2006 bis 2018
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(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Bremen und Essen (Rang 14 und 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der jahresdurchschnittlichen SGB-II-Quoten der minderjährigen unverheirateten Kinder und Jugendlichen von 2006 bis 2018** siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten u18 unten. Auf Rang 1 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2018 immer München (M). Dresden (DD: 14,00 Prozent) verdrängt in 2018 erstmals, rechnerisch minimal und vorläufig, Stuttgart (S: 14,03 Prozent) von Rang 2 auf Rang 3. Aufgestiegen im Positiv-Ranking neben Dresden (DD): Leipzig (L 2018: Rang 9), Berlin (B: 2017/18: Rang 11; bis 2015 auf Rang 15) und nach 2015 das zuvor abgestiegene Frankfurt am Main (F: 2017/18 Rang 5). Die SGB-II-Quoten u18 reichten 2018 ín den 15 Großstädten* von 11,0 Prozent in München (M) bis 31,3 Prozent in Bremen (HB) und 33,8 Prozent in Essen (E: Europäische Kulturhauptstadt im Agenda-Jahr 2010). In Bremen (HB) und Essen (E) wurden in 2018 mehr minderjährige unverheiratete Kinder und Jugendliche in SGB-II Bedarfsgemeinschaften registriert als in den zwölf Vorjahren (2006 bis 2017). (siehe BIAJ-Tabelle unten)
* einschließlich Region Hannover (H*)
** Anteil der minderjährigen unverheirateten Kinder und Jugendlichen an der Bevölkerung im Alter von 0 bis unter 18 Jahre (2018: vorläufig)
Hinweis: Zu den SGB-II-Quoten insgesamt (0 bis Regelaltersgrenze) siehe hier.
„Integrationen in duale Berufsausbildung“ und „einmündende Bewerber“– ein Ländervergleich zweier Statistiken
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(BIAJ) Wie hat sich die Jahressumme der „Integrationen“ von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in duale Berufsausbildung in den Berufsberatungsjahren 2014/15 bis 2017/18 im Bund und den Ländern entwickelt? Und wie stellt sich der Vergleich dieser aus den Grunddaten für den sog. Kennzahlenvergleich (§ 48a SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende) ermittelten „Integrationen in duale Berufsausbildung“ mit der Entwicklung der Gesamtzahl der in den jeweiligen Berufsberatungsjahren „einmündenden Bewerber“ (Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen) in der Statistik über den Ausbildungsstellenmarkt dar? Die BIAJ-Materialien vom 03. April 2019 finden Sie hier - aus technischen Gründen in zwei Teilen: Download_BIAJ20190403_1 (PDF: zwei Textseiten und eine Seite mit der Abbildung des Bundes) und Download_BIAJ20190403_2 (PDF: 16 Seiten mit je einer Abbildung der 16 Länder)
Hinweis vom 27.02.2020: Aktualisierte BIAJ-Materialien vom 27. Februar 2020 („Integrationen in duale Berufsausbildung“ und „einmündende Bewerber“ 2015-2019 – ein Ländervergleich) finden Sie hier.
RND-BA-Erfolgsmeldung zum 1. April 2019: "Sozialer Arbeitsmarkt laut Bundesagentur gut gestartet"
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(BIAJ) Die vom Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) verbreitete Erfolgsmeldung „7000 Stellen vermittelt - Sozialer Arbeitsmarkt laut Bundesagentur gut gestartet“ (FAZ.net, 1. April 2019) kann auch anderes gelesen werden - wenn man sich die Mühe macht, und dazu die am 29. März 2019 veröffentlichte Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) liest. Mitte März 2019, ein Jahr nach Amtsantritt der GroKo IV, wurde die Beschäftigung von etwa 7.000 Männern und Frauen gefördert, 6.226 gemäß § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") (1) und 782 gemäß § 16e SGB II ("Eingliederung von Langzeitarbeitslosen") (2). Bei Amtsamtsantitt der GroKo IV, Mitte März 2018, wurde die Beschäftigung von etwa 26.000 Frauen und Männern in zwei Bundesprogrammen gefördert, 15.765 im "Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" (3) und 10.273 im "Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter" (4). Das erstgenannte Bundesprogramm wurde bis Ende 2018 abgewickelt, das zweite, mit noch 3.227 geförderten Beschäftigungsverhältnissen im März 2019 (5), wird bis 2020 abgewickelt. Kurz zusammengefasst: Bei Amtsantritt der Groko IV wurden etwa 26.000 Beschäftigungsverhältnisse in zwei Bundesprogrammen gefördert, ein Jahr danach etwa 10.200 gemäß SGB II (Hartz IV) und noch nicht ganz abgewickeltem "Bundespogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter", etwa 15.800 weniger als im März 2018. In der RND-BA-Erfolgsmeldung vom 31. März/1. April 2019 (!) ist dies nicht zu lesen.
Falschmeldungen über „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ bis heute nicht korrigiert
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(BIAJ) Wird die folgende Falschmeldung über die "Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung" vom RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), weiter verbreitet durch dpa u.s.w., endlich korrigiert? Die Falschmeldung vom 02. Februar 2019 (Online) lautete: „Grundsicherung im Alter: Kosten steigen auf fast sechs Milliarden Euro" - "Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im vergangenen Jahr auf 5,9 Milliarden Euro gestiegen. Das waren knapp 500 Millionen Euro mehr als noch 2017.“
In 2018 um 500 Millionen Euro auf 5,9 Milliarden Euro gestiegen, obwohl 2017 bereits über 6,3 Milliarden Euro (netto) von den Trägern der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in den Ländern ausgegeben wurden? Zum Hintergrund (Fakten) siehe u.a. hier: Download_BIAJ20190401 (PDF: eine Seite) - und die am 01.02.2020 ganz unten angefügte aktualisierte BIAJ-Tabelle zur Entwicklung der Erstattungen des Bundes!
Nachtrag vom 03. April und 03. Mai 2019: