Hartz IV: Neu festgestellte Sanktionen steigen nach Bundestagswahl 2013 auf Rekordniveau
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(BIAJ)1.030.405 von den Jobcentern "neu festgestellte Sanktionen" (Hartz IV-Sanktionen) gegen 468.895 „neu sanktionierte erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ in den 12 Monaten von Mai 2013 bis April 2014. Nie zuvor wurden von den Jobcentern in einem 12-Monatszeitraum mehr neue Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte verhängt und von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfasst als in diesem bisher aktuellsten Berichtszeitraum.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. August 2014 mit Bundes- und Länderdaten finden Sie hier: Download (PDF)
Mittel für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit": Tabellarische Darstellung der nach 2013 veränderten Restebildung
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(BIAJ) 751,2 Millionen Euro "Rest aus 2013" ("Reste 2014") für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" ("Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und Bundesprogramme). Dies geht aus dem Entwurf des Bundeshauhalts 2015 (Spalte "Soll 2014 - Reste 2014") hervor, der mit Datum vom 8. August 2014 vom Deutschen Bundestag veröffentlicht wurde. (Drucksache 18/2000, Haushaltsstelle 1101/685 11) Wie diese "Reste 2014" gebildet wurden und wie sich diese Restebildung (Ausgabereste) von der Restebildung in den Vorjahren unterscheidet, ist der tabellarischen Darstellung der nach 2013 (nach dem Regierungswechsel) veränderten Restebildung im Bundeshaushalt zu entnehmen - bei Beachtung des Kleingedruckten (Fußnoten; zur besonderen Bedeutung der ESF-Mittel siehe auch die BIAJ-Kurzmitteilung vom 8. August 2014: hier1).
Insgesamt 350 Millionen Euro dieser "Reste 2014" dürfen im Haushaltsjahr 2014 in Anspruch genommen werden. 325 Millionen Euro der "Reste 2014" wurden den Jobcentern als "zusätzliche Mittel" für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (159,6 Mio. Euro) und den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (165,4 Mio. Euro) im Haushaltsjahr 2014 zugewiesen. (vgl. BIAJ-Kurzmitteilung vom 9. Apri 2014: hier2)
Die "Tabellarische Darstellung der nach 2013 veränderten Restebildung im Bundeshaushalt ("Leistungen zur Eingliederung in Arbeit")" vom 14. August 2014 des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) finden Sie hier: Download
Erstmals mehr als eine Million sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus Süd- und Osteuropa
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(BIAJ) Im Mai 2014 wurden nach Berechnung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) auf Basis der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erstmals mehr als eine Million sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus 14 EU-Mitgliedstaaten in Süd- und Osteuropa gezählt. Polen: 255.330, Ungarn: 61.666, Tschechien: 31.204, Slowakei: 20.170, Slowenien: 8.884, Estland: 2.037, Lettland: 9.456, Litauen: 14.016, Bulgarien: 50.441, Rumänien: 125.668, Griechenland: 116.964, Italien: 219.229, Portugal: 53.854 und Spanien: 55.172. Insgesamt: 1.024.091 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit der Staatsangehörigkeit einer dieser 14 EU-Mitgliedstaaten.
276,46 Euro: Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag der 1.724.688 ins Ausland gezahlten Renten (Ende 2013)
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(BIAJ) Der monatliche Rentenzahlbetrag der 1.724.688 Renten nach SGB VI, die Ende 2013 von der Deutschen Rentenversicherung an im Ausland wohnende Rentnerinnen und Rentner gezahlt wurden, betrug durchschnittlich 276,46 Euro. (Ende 2012: 275,35 Euro) Von den 1.724.688 Renten wurden nach Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) 221.766 Renten mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 465,38 Euro an Rentnerinnen und Rentner mit deutscher Staatsangehörigkeit und 1.502.922 Renten mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 248,59 Euro an Rentnerinnen und Rentner ohne deutsche Staatsangehörigkeit gezahlt.
Vom gesamten Rentenzahlbetrag aller 25.164.401 Renten Ende 2013 wurden lediglich 2,68 Prozent ins Ausland ausgezahlt. (Ende 2012: 2,66 Prozent)
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 12. August 2014 finden Sie hier: Download
Betreuungsgeld: Forschungsverbund DJI/TU DO verzerrt Betreuungswünsche der Eltern
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(BIAJ) Die zum ersten "Jahrestag des Betreuungsgeldes" (1. August 2014) in diversen Medien, zuerst von dpa und dann von vielen anderen, veröffentlichten "Betreuungsgeldquoten" aus den Studie "Der Einfluss des Betreuungsgeldes auf die Betreuungsentscheidung der Eltern" (Forschungsverbund DJI/TU Dortmund) verzerren die Betreuungswünsche der Eltern.
Die in der Studie angekündigte Untersuchung der Frage, "inwieweit die Möglichkeit, das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen zu können, die Eltern in ihrem Wunsch nach Betreuung beeinflusst", ist in den veröffentichten Ergebnissen nicht zu erkennen. Ein erheblicher Teil der befragten Eltern und deren Betreuungswünsche wurden bei den Berechnungen ausgeklammert. Wie gross dieser Teil in den jeweiligen Elterngruppen ist (z.B. "mit Hauptschulabschluss" oder "Familiensprache nicht-deutsch" bzw. "mit Migrationshintergrund"), bleibt in der bisher veröffentlichten Fassung der Studie verborgen. Viele Medienberichte bleiben deshalb irreführend.
Die "Fragezeichen" dazu finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 9. August 2014: Download (PDF - insbesondere Seite 2)
Hinweis: siehe hierzu auch die BaSta-Veröffentlichungen vom 1. und 4. August 2014 (hier1 und hier2)