Kinder und Jugendliche: Armutsgefährdungs- und SGB-II-Quoten – Ländervergleich 2008 bis 2020
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(BIAJ) In 2020 galten 20,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland als arm bzw. armutsgefährdet (vorläufige Erstergebnisse der Mikrozensus 2020), insgesamt etwa 2,770 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren. (BIAJ-Tabelle 1 und 3) In den Ländern reichte die Armutsgefährdungsquote in dieser Altersgruppe in 2020 von 12,2 Prozent in Bayern bis 42,0 Prozent im Land Bremen.
Im Vergleich dazu lebten 2020 „lediglich“ 13,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Haushalten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (Hartz IV) erhielten, insgesamt 1,893 Millionen Kinder und Jugendliche. (BIAJ-Tabelle 2 und 4) In den Ländern reichte diese SGB II-Quote in 2020 von 6,5 Prozent in Bayern bis 31,6 Prozent im Land Bremen (seit 2017 Rang 1 in diesem Negativ-Ranking).
Siehe dazu und zur Entwicklung in den Jahren von 2008 bis 2020 die BIAJ-Materialien vom 12. Januar 2022: Download_BIAJ20220112 (PDF: 5 Seiten mit sieben Tabellen)
Hinweis: Zu den bis 2021 aktualisierten Daten siehe de BIAJ-Materialien "Kinder und Jugendliche: Armutsgefährdungs- und SGB-II-Quoten – Ländervergleich 2008 bis 2021" vom 23. Juni 2022 hier.
Ranking der Arbeitslosenquoten in den 16 Ländern und 15 Großstädten - 2003 bzw. 2008 bis 2021 (zwei Abbildungen)
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(BIAJ) Ranking der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 16 Länder von 2003 bis 2021 (Bayern im dreizehnten Jahr in Folge auf Rang 1; Bremen im siebten Jahr in Folge auf Rang 16*; Thüringen erstmals auf Rang 6; Hamburg erstmals nur noch auf Rang 13 im Ländervergleich) und Ranking der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 15 Großstädte (mit einer Bevölkerung von über 400.000; incl. Region Hannover) von 2008 bis 2021 (München im dreizehnten Jahr in Folge auf Rang 1; Stadt Bremen im fünften Jahr in Folge auf Rang 12*) (siehe BIAJ-Abbildung 1 und 2 unten)
Zwei unkommentierte BIAJ-Abbildungen vom 06. Januar 2022 unten (weitere BIAJ-Informationen zum Arbeitsmarkt: hier)
Arbeitslose 2009-2021: Bremens Anteil an den registrierten Arbeitslosen
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(BIAJ) 2021 wohnten im Land Bremen 1,503 Prozent (39.292) der durchschnittlich 2.613.489 registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland. (Anteil des Landes Bremen an der Bevölkerung im Bundesgebiet Ende 2020: 0,818 Prozent) Der Anteil des Landes Bremen an den in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Arbeitslosen, der nach 1,261 Prozent in 2013 (37.198 von 2.950.338 bei einem Anteil an der Bevölkerung von 0,813 Prozent Ende 2012) bis 2019 von Jahr zu Jahr auf 1,575 Prozent gestiegen war (35.702 von 2.266.720), sank in den beiden folgenden „Corona-Jahren“ auf 1,503 Prozent in 2021 (39.292 von 2.613.489).
Zur Entwicklung des Anteils des Landes Bremen an den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Arbeitslosen von 2009 bis 2021 siehe die BIAJ-Abbildung 1 von 2.
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) wohnten 2021 durchschnittlich 691.395 (26,5 Prozent) der in der Bundesrepublik Deutschland 2.613.489 registrierten Arbeitslosen. (1) 4,54 Prozent (31.369) der in den 15 Großstädten registrierten Arbeitslosen wohnten in der Stadt Bremen. (Anteil der Stadt Bremen an der Bevölkerung in den 15 Großstädten einschl. Region Hannover Ende 2020: 3,74 Prozent)
Weiterlesen: Arbeitslose 2009-2021: Bremens Anteil an den registrierten Arbeitslosen
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Dezember 2021 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Dezember 2021 (Stichtag 13.12.): 2,330 Millionen registrierte Arbeitslose - 378.000 (14,0 Prozent) weniger als im Dezember 2020 – 362.000 (31,1 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 15.000 (1,0 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (Rundungsdifferenz 1000; siehe Tabellen 1, 2 und 3). 230.000 (15,1 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 148.000 (12,5 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im Dezember 2020. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑19,7 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis -11,1 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST). (Land Bremen: -11,4 Prozent; Stadt Bremen: -13,6 Prozent; Bremerhaven: -2,1 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,619 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 5,1 Prozent (193.000) weniger als im Dezember 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von –7,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) und Thüringen (TH) bis -3,8 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Dezember 2021 und Dezember 2020 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 04. Januar 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20220104 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Mindestlohn Niederlande ab 1. Januar 2022: 1.725 Euro plus 138 Euro Urlaubsgeld
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BIAJ) Zum 1. Januar 2022 wurde der in den Niederlanden vor über 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.725,00 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 138,00 Euro pro Monat (mindestens 8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht.*** Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld finden Sie in der am 03. Januar 2022 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
* Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre).
*** https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2022
Betreff: Niederlande in der Destatis-Pressemitteilung Nr. N 008 vom 23. Februar 2022 - "Mindestlöhne in der EU: Zwischen 332 Euro und 2 257 Euro brutto im Monat"
In der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wird u.a. auch der Mindestlohn von 1.725 Euro in den Niederlanden genannt. (siehe oben) Unerwähnt blieb das gesetzliche Mindesturlaubsgeld in Höhe von 8 Prozent des Mindestlohns (seit dem 01.01.2022 138 Euro im Monat), das in den Niederlanden gezahlt wird (gezahlt werden muss). Auf die Frage, ob es zum Mindesturlaubsgeld Informationen im Europa-Vergleich gäbe, teilte Destatis am 23.02.2022 mit: "Leider sind im Rahmen der amtlichen europäischen Statistik keine Informationen über Mindesturlaubsgeld vorhanden."