Ausgaben der Jobcenter gE für Arbeitsgelegenheiten ("Ein-Euro-Jobs") - 2013 bis März 2025
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter gE für Arbeitsgelegenheiten in der Mehrauswandsvariante (AGH MAW - "Ein-Euro-Jobs") von 2013 bis März 2025 (gleitende 12-Monatssummen bis zur 12-Monatssumme April 2024 - März 2025). Die 17 BIAJ-Abbildungen (Jobcenter gE insgesamt und die 16 Länder - immer ohne die Jobcenter zkT) finden Sie hier: Download_BIAJ20250424 (PDF. 17 Seiten - Auszug: DE, BE, HH und HB_L unten)
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis März 2025
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(BIAJ) Von Januar bis März 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 7,756 Milliarden Euro ausgegeben (1), 63 Millionen Euro (0,8 Prozent) mehr als die 7,693 Milliarden Euro von Januar bis März 2024. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1) Der geringfügige Anstieg um 63 Millionen Euro im Vergleich zum ersten Quartal 2024 (davon 50 Millionen Euro im Januar-Vergleich und 13 Millionen Euro im Vergleich der Ausgaben im Februar und März 2025/2024) resultiert ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Allein von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis März 2025 über 135 Millionen Euro (10,1 Prozent) mehr für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) ausgegeben als von Januar bis März 2024. Das heißt, die Nettoausgaben für das „Bürgergeld“ (Ausgaben ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind im ersten Quartal 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum gesunken.
Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar bis März 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,426 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 112.000 (2,0 Prozent) weniger die durchschnittlich 5,539 Millionen RLB von Januar bis März 2024. (2)
In den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,214 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 2,407 Milliarden Euro (9,0 Prozent) mehr als die 26,807 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (April 2023 bis März 2024). Im bisher vorliegenden Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (Stand: 16.08.2024) sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 25,000 Milliarden Euro veranschlagt, 4,214 Milliarden Euro (14,4 Prozent) weniger als die 29,214 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 ausgegeben wurden. Wann ein neuer Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vorliegen wird, ist z.Zt. nicht bekannt.
Gemessen an den durchschnittlich 5,473 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 444,82 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von April 2023 bis März 2024 wurden für die durchschnittlich 5,498 Millionen RLB durchschnittlich 406,32 Euro pro Monat ausgegeben. (3)
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20250423 (eine Seite).
Weiterlesen: Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis März 2025
Leistungsberechtigte mit/ohne deutsche Staatsangehörigkeit in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV - Bürgergeld) - 2005-2024 - Bund, Länder, bremische Städte
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung des jahresdurchschnittlichen Bestandes erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) und nicht erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (NEF - überwiegend Kinder im Alter von unter 15 Jahren) in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV - Bürgergeld) von 2005 (erstes Jahr nach Inkrafttreten des SGB II) bis 2024 (zweites "Bürgergeld"-Jahr) im Bund, in den Ländern und in den beiden bremischen Städten (Bremen und Bremerhaven) - insgesamt und mit bzw. ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
2006 war das Jahr mit den meisten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB: 5,368 Millionen, darunter 4,362 Millionen bzw. 81,3 Prozent mit deutscher Staatsangehörigkeit), 2007 das Jahr mit den meisten nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF: 1,850 Millionen, darunter 1,541 Millionen bzw. 83,3 Prozent mit deutscher Staatsangehörigkeit).
2024 war (bisher) das Jahr mit den wenigsten ELB und NEF mit deutscher Staatsangehörigkeit (ELB: 2,098 Millionen - 2,263 Millionen bzw. 51,9 Prozent weniger als 2006; NEF: 768.000 - 773.000 bzw. 50,2 Prozent weniger als 2007). (siehe dazu die BIAJ-Abbildungen 1a_DE und 2a_DE). 2024 war zugleich das Jahr mit den meisten ELB ohne deutsche Staatsangehörigkeit (1,889 Millionen bzw. 47,4 Prozent der ELB). Der jahresdurchschnittliche NEF-Bestand ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist nach dem Maximum in 2023 (768.000) leicht auf 745.000 gesunken (49,2 Prozent der NEF). (siehe dazu die BIAJ-Abbildungen 1b_DE und 2b_DE
Anmerkung*: Der jahresdurchschnittliche Bestand der ELB mit ukrainischer Staatsangehörigkeit unter den ELB ohne deutsche Staatsangehörigkeit stieg nach dem Rechtskreiswechsel ukrainischer Flüchtlinge in das SGB II im/ab Juni 2022 von jahresdurchschnittlich 16.200 in 2021 (1,1 Prozent der ELB ohne deutsche Staatsangehörigkeit) und 240.000 in 2022 auf 481.500 in 2023 (26,3 Prozent der ELB ohne deutsche Staatsangehörigkeit) und 503.900 in 2024 (26,7 Prozent der ELB ohne deutsche Staatsangehörigkeit).
Der Anstieg des jahresdurchschnittlichen ELB-Bestandes von 3,718 Millionen in 2022 (letztes Jahr vor „Bürgergeld“) um 270.000 auf 3,988 Millionen in 2024 resultiert nahezu vollständig aus dem Anstieg des jahresdurchschnittlichen Bestandes der ELB mit ukrainischer Staatsangehörigkeit um 264.000. (* Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Migrationsmonitor, März 2025; eigene Berechnungen; kleinere Rundungsdifferenzen möglich)
Wie sich die Entwicklung von 2005 bis 2024 im Bund, den Ländern und in den bremischen Städten darstellt, ist den jeweils vier Abbildungen (pro Region) zu entnehmen:
Bundesrepublik Deutschland (DE), Berlin und Hamburg: Download_BIAJ20250417_Teil_1 (DE: Auszüge unten)
Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven: Download_BIAJ20250417_Teil_2
Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Download_BIAJ20250417_Teil_3
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland: Download_BIAJ20250417_Teil_4
Baden-Württemberg und Bayern: Download_BIAJ20250417_Teil_5
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg: Download_BIAJ20250417_Teil_6
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Download_BIAJ20250417_Teil_7.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis März 2025 – mit Rückblick bis 2014
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis März 2025 insgesamt 84.269 Asylanträge entschieden. Nur 18,5 Prozent (15.591) der 84.269 Entscheidungen von Januar bis März 2025 waren sogenannte „positive Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz, Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG und Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz zusammen). (Januar bis März 2024: 46,1% von 80.651 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 2 im PDF)
49,3 Prozent (41.515) der von Januar bis März 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis März 2024: 27,2%). 32,2 Prozent (27.163) der Entscheidungen des BAMF (darunter 11.608 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis März 2025 als „sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen“ (Januar bis März 2024: 26,7%).
Gestellt wurden von Januar bis März 2025 insgesamt 36.136 Asylerstanträge, 44,8 Prozent (29.283) weniger als von Januar bis März 2024.Von Januar bis März 2025 waren „4.587 der 36.136 Asylerstantragstellenden (12,7%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar-März 2024: 4.802 bzw. 7,3 Prozent der 65.419 Asylerstanträge)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. April 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit März 2023: Download_BIAJ20250414 (PDF: sechs Seiten – Auszug: „Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Anträge syrischer Asylsuchender von 2019 bis März 2025“ und Abb. 3 - „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" - unten)
(1) BAMF, Aktuelle Zahlen, Ausgabe: März 2025 und März 2024, Seite 3 von 17
BA-Haushalt 2025: Entwicklung der Finanzierungssalden bis März 2025
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(BIAJ) In den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 standen den Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von 45,441 Milliarden Euro – darunter Beiträge zur Arbeitsförderung in Höhe von 38,582 Milliarden Euro – Ausgaben in Höhe von 47,283 Milliarden Euro – darunter 23,244 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) - gegenüber. Aus den Einnahmen und Ausgaben in den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 ergibt sich ein negativer Finanzierungssaldo von 1,842 Milliarden Euro, der gegenwärtig von Monat zu Monat wächst und den im BA-Haushalt 2025 veranschlagten negativen Finanzierungssaldo in Höhe von 1,332 Milliarden Euroübertrifft. (siehe BIAJ-Abbildung 1 auf Seite 2) Geschätzt ein Drittel dieses negativen Finanzierungssaldos von April 2024 bis März 2025 resultiert aus dem (von April bis Dezember 2024) negativen Finanzierungssaldo beim umlagefinanzierten Insolvenzgeld. (1)
Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 11. April 2025 hier: Download_BIAJ20250411 (PDF: eine Textseite und drei weitere Seiten mit BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben von 2005 bzw. 2023 bis März 2025)
(1) Zum 1. Januar 2025 trat der gesetzlich geregelte Umlagesatz wieder in Kraft: 0,15 Prozent (§ 360 SGB III) – anders als bei Aufstellung des BA-Haushalts 2025 zugrunde gelegt: „0,10 Prozent“ (Seite 19). 2024: 0,06 Prozent.