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„Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ im Bundeshaushalt: Von der „Haushaltsprosa“ zum Ausgaben-Ist 2024

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Erstellt: 16. Juli 2025

(BIAJ) Im Bundeshaushalt 2024 waren bei Haushaltsstelle 1101/685 11 (Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 685 11) mit der Zweckbestimmung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ 4,150 Milliarden Euro veranschlagt (Soll). Nach Erläuterung Nr. 1 zu dieser Haushaltsstelle standen zudem Ausgabereste in Höhe von bis zu 1,350 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ zur Verfügung, insgesamt (Soll und Ausgabereste zusammen) 5,500 Milliarden Euro. (Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 16.07.2025 mit Tabelle zum Soll und Ist von 2005 bis 2024/25 als PDF hier: Download_BIAJ20250716 - zwei Seiten)

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Beschäftigte und Auszubildende: Insgesamt und aus "Asylherkunftsländern" – Dezember 2015 bis Dezember 2024 - Bund und Länder

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Erstellt: 08. Juli 2025

(BIAJ) Wie hat sich die monatliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt und darunter die Zahl (und der Anteil) der Auszubildenden von Dezember 2015 bis Dezember 2024 im Bund und in den einzelnen Ländern entwickelt? (Datenstand: 03.07.2025) Und wieviel dieser Beschäftigten und Auszubildenden (absolut und prozentual) kamen aus den acht "nichteuropäischen Asylherkunftsländern" (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien)? Die 17 unkommentierten, jeweils dreiseitigen BIAJ-Tabellen (PDF: DIN A4 quer) finden Sie durch Anklicken des Länderkürzels hier: Bundesrepublik Deutschland (DE1225-1224). Schleswig-Holstein (SH1215-1224), Hamburg (HH1215-1224), Niedersachsen (NI1215-1224), Land Bremen (HB1215-1224), Nordrhein-Westfalen (NW1215-1224), Hessen (HE1215-1224), Rheinland-Pfalz (RP1215-1224), Baden-Württemberg (BW1215-1224), Bayern (BY1215-1224), Saarland (SL1215-1224), Berlin (BE1215-1224), Brandenburg (BB1215-1224), Mecklenburg-Vorpommern (MV1215-1224), Sachsen (SN1215-1224), Sachsen-Anhalt (ST1215-1224), Thüringen (TH1215-1224).

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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis Juni 2025 – mit Rückblick bis 2014

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Erstellt: 07. Juli 2025

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Juni 2025 insgesamt 158.753 Asylanträge entschieden. Nur 18,3 Prozent (29.072) der 158753 Entscheidungen von Januar bis Juni 2025 waren sogenannte „positive Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz: 18.356; Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG: 2.634; Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz: 8.082). (Januar bis Juni 2024: 47,0% von 157.076 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 2 im PDF und unten)

50,8 Prozent (80.586) der von Januar bis Juni 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis Juni 2024: 27,5%). 30,9 Prozent (49.095) der Entscheidungen des BAMF (darunter 15.943 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis Juni 2025 als „sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen“ (Januar bis Juni 2024: 25,4%).

Gestellt wurden von Januar bis Juni 2025 insgesamt 61.336 Asylerstanträge (darunter 8.982 bzw. 14,6 Prozent in der Bundesrepublik Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr), 49,5 Prozent (60.080) weniger Asylerstanträge als die 121.416 von Januar bis Juni 2024.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 07. Juli 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Juni 2023: Download_BIAJ20250707 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Entscheidungen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) über Asylanträge - 2014 bis Juni 2025 (Jahres/Halbjahressummen)“ und „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote")

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Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juni 2025

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Erstellt: 05. Juli 2025

(BIAJ) In den 12 Monaten von Juli 2024 bis Juni 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 24,327 Milliarden Euro ausgegeben, 3,902 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (Juli 2023 bis Juni 2024: 20,425 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 31 Monate (Dezember 2022 bis Juni 2025). In diesen 31 Monaten nach November 2022 stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 7,784 Milliarden Euro (47,1 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022 auf die oben genannten 24,327 Milliarden Euro (Juli 2024 bis Juni 2025).

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Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis Juni 2025 (Jobcenter gE)

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Erstellt: 04. Juli 2025

(BIAJ) Nach dem ersten Halbjahr 2025 (Januar bis Juni) mit „vorläufiger Haushaltsführung“: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des zweiten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 vom 24. Juni 2025 - zur Verfügung stehen würden bzw. werden, und auf die Ausgaben von Januar bis Juni 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250704 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).

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