(BIAJ) In der aktuellen Berichterstattung über die regionalen Unterschiede der Bruttolöhne zwischen Frauen und Männern (bei sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung) wird der Eindruck erweckt (von "Welt" und diversen anderen Medien am 12./13. Februar 2018), dass es sich bei den genannten Lohndifferenzen um das Verhältnis der durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte von Frauen und Männern (bei sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung) handelt. Dies trifft so aber nicht zu. Siehe dazu und zur "fehlenden Lohntransparenz" die BIAJ-Kurzmitteilung vom 14. Februar 2018 (mit allen Kreis-Daten zum Median - Zentralwert - der von Frauen bzw. Männern erzielten Entgelte): Download_BIAJ20180214 (PDF: eine Text- und 9 Tabellen-Seiten; 17:20 Uhr: auf Seite 1 wurde falscher Vergleichs-Betrag von 3.301 Euro auf 4.531 Euro korrigiert.)