(BIAJ) Im Bundeshaushalt 2017 waren für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Funktion 253) bei diversen Haushaltsstellen insgesamt 5,120 Milliarden Euro veranschlagt (Soll). Für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ ausgegeben wurden vom Bund (einschließlich der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds - ESF) insgesamt 4,066 Milliarden Euro. Dies waren laut vorläufigem Haushaltsabschluss 365 Millionen mehr als im Vorjahr 2016, aber 1,054 Milliarden Euro weniger als die im Bundeshaushalt 2017 für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ veranschlagten 5,120 Milliarden Euro.

Wie sich die Minderausgaben in Höhe von 1,054 Milliarden Euro auf die einzelnen Haushaltsstellen der Funktion 253 („Aktive Arbeitsmarktpolitik“) verteilen, ist bisher nicht bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass der weit überwiegende Teil der Minderausgaben bei den „Leistungen zur Eingliederung in Arbeitund den „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ realisiert wurde – obwohl der Bund gemäß Haushaltsvermerk bis zu 350 Millionen Euro mehr für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ hätte ausgeben können (Mehrausgaben). Im Bundeshaushalt 2017 waren für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit4,443 Milliarden Euro (3,983 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und 460 Millionen Euro für nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme) und für „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen300 Millionen Euro veranschlagt (Soll), zusammen 4,743 Milliarden Euro der insgesamt 5,120 Milliarden Euro für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“. (1)
Den Minderausgaben (Ist kleiner Soll) des Bundes für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ in Höhe von 1,054 Milliarden Euro standen Mehrausgaben (Ist größer Soll) in Höhe von 911 Millionen Euro für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II alias Hartz IV) gegenüber. (siehe hier01 und hier02) Wie sich dies im Haushaltsjahr 2018 nach den "endgültigen" GroKo-IV-Vereinbarungen darstellen soll, ist zur Zeit nicht bekannt. (BIAJ, 03. Februar 2018)
(1) weitere Mittel für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Funktion 253) u.a. 47,5 Millionen Euro für „Berufliche Integration und Beratung von Zuwanderern“, 118 Millionen Euro für „Zusätzliche Mittel für Bildungsmaßnahmen“, 44 Millionen Euro für „Kofinanzierung der ESF-Bundesprogramme“, 27 Millionen Euro für die „Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen“, 10 Millionen Euro für „Förderung von Modellvorhaben im Rechtskreis SGB II zur Stärkung der Rehabilitation“, 7 Millionen Euro für „Zusätzliche Mittel für die modellhafte Erprobung innovativer Integrationsansätze für ausgewählte Zielgruppen“, 108,7 Millionen Euro für „Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus“, 1,2 Millionen Euro für „Förderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit der in Deutschland tätigen Arbeitskräfte aus der Europäischen Union“.