(BIAJ) Die „Woche der Bundeshaushalte 2017, 2018 und 2019“: Am 2. Juli 2018 wurde vom Bundesfinanzministerium die Haushaltsrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2017 veröffentlicht, am 5. Juli 2018 beschloss der Deutsche Bundestag den Bundeshaushalt 2018 und am 6. Juli 2018 beschloss die Bundesregierung den Entwurf des Bundeshaushalts 2019. In der BIAJ-Tabelle vom 6. Juli 2018 finden Sie einen Überblick über die Titelgruppe 01 in Kapitel 1101 mit allen Titeln der Titelgruppe („Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) und vier weiteren ausgewählten Haushaltsstellen. Die BIAJ-Tabelle zeigt die Entwicklung des Solls in den Bundeshaushalten von 2017 bis zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2019, einen Ist-Soll-Vergleich 2017 und den gegenwärtigen Stand des Soll-Soll-Vergleichs 2018/19. BIAJ-Tabelle vom 6. Juli 2018: Download_BIAJ20180706 (PDF: eine Seite DIN A4 quer; Hinweis: Alle Downloads des BIAJ.de sind kostenlos. Spenden sind willkommen.)
Kurze "Lesehilfe" (bitte auch Fußnoten in der Tabelle beachten - Zeile 12 und Fußnote 10 wurden am 10. Juli 2018 nach Antwort des Bundesfinanzministeriums aktualisiert):
Das (nominale) Soll für „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Titelgruppe 01; ohne die bewilligten Ausgabereste zu Lasten aller Einzelpläne in Höhe von 350 Mio. Euro in 2017 und jeweils 400 Mio. Euro in 2018 und 2019 bei Haushaltsstelle 1101/685 11) sinkt in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 (Entwurf) leicht von 36,401 Milliarden Euro (2017) über 36,354 Milliarden Euro (2017) auf 36,118 Milliarden Euro (Entwurf 2019). (Spalten 1, 4 und 5) Im Haushaltsjahr 2017 wurden in dieser Titelgruppe 794 Millionen mehr ausgegeben als im Soll veranschlagt. (Spalte 3) Bei Berücksichtigung der bewilligten Ausgabereste, der Minderausgaben bei den nachrichtlich angefügten Haushaltsstellen und den in der Titelgruppe 01 bei Haushaltsstelle 1101/685 11 nicht veranschlagten, aber als Ausgabe gebuchten ESF-Mitteln wurde im Haushaltsjahr 2017 für „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ weniger ausgegeben als gemäß Bundeshaushalt 2017 hätte ausgegeben werden können.
Im Entwurf des Bundeshaushalts 2019 sind für die „Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung“ eine Milliarde Euro und für das „Arbeitslosengeld II“ (einschließlich Sozialgeld und Sozialversicherung) 200 Millionen Euro weniger veranschlagt als 2018. (Spalte 6) Diesen Kürzungen um insgesamt 1,2 Milliarden Euro stehen gegenüber:
a) 545 Millionen Euro mehr für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Soll-Entwurf 2019: 5,1 Milliarden Euro nach 4,555 Milliarden Euro in 2018 und Ausgaben in Höhe von 5,348 Milliarden Euro in 2017) und
b) 419 Millionen Euro mehr für die „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“. Bei den „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ sollen die Mittel für die gesetzlich geregelten „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich des neuen, noch nicht in Kraft getretenen § 16i SGB II – „Teilhabe am Arbeitsmarkt“) in 2019 um 743 Millionen Euro gegenüber 2018 steigen und die Mittel für die Finanzierung der (auslaufenden) Bundesprogramme um insgesamt 324 Millionen Euro sinken. Nachrichtlich: Zudem sollen 46,2 Millionen Euro weniger für „Zusätzliche Mittel für Bildungsmaßnahmen“ (1101/681 21) veranschlagt werden. (Bremen, Stand: 06. Juli 2018)