(BIAJ) 1.006.163: Diese am 27. August 2018 in diversen Medien verbreitete Anzahl der Kinder, die Leistungen zum persönlichen Schulbedarf (als Leistung für „Bildung- und Teilhabe“ - BuT) erhielten (Berichtsmonat Februar 2018), ist weder „genau“ noch “exakt“, wie es in den ungezählten Online-Meldungen heißt (PNP und andere). In dieser Zahl 1.006.163 (aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit für den Berichtsmonat Februar 2018) fehlen zum einen die Kinder in den Städten Hamburg, Bremen, Bochum, Dortmund, Wiesbaden, Mainz und Hof, im Regionalverband Saarbrücken und im Kreis Neumarkt i.d.OPf.. Zum anderen fehlen die Kinder, deren Eltern Anspruch auf diesen persönlichen Schulbedarf (in Höhe von i.d.R. 70 Euro im August und 30 Euro im Februar) auf Grundlage des SGB XII – Sozialhilfe - (§ 34 Absatz 3), Bundeskindergeldgesetz (§ 6b) oder Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3 Absatz 3) haben. Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden lediglich die Leistungsberechtigten gemäß SGB II (Hartz IV) erfasst und die, wegen „nicht verfügbarer“ Daten der oben genannten Städte und Kreise, nicht vollständig. Das einzig genaue an den "1.006.163"-Meldungen ist: 100 Euro (in zwei Raten) für den persönlichen Schulbedarf in einem Schuljahr sind zu wenig. (Bremen, 28. August 2018) Ergänzende Informationen des Statistischen Bundesamtes zum "Schulbedarf von Schülerinen und Schülern" (29. August 2018):
1. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem 3. Kapitel SGB XII - Schulbedarf - Februar 2018: 11.544
2. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem 4. Kapitel SGB XII - Schulbedarf: aufgrund geringer Fallzahlen nicht veröffentlicht
3. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Schulbedarf - Februar 2018: 52.864
4. Daten zu Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) (§ 6b) liegen dem Statistischen Bundesamt nicht vor.*
* Die Familienkasse teilte auf Anfrage mit: Leistungen zu Bildung und Teilhabe nach § 6b BKGG werden nicht durch die Familienkasse administriert. Entsprechend liegen der Familienkasse keine Daten vor.
Schätzung BIAJ (30. August 2018): Zudem fehlen in den 1.006.163 etwa 90.000 Schülerinnen und Schüler in den oben genannten neun Städten und Kreisen ohne "verfügbare Daten" in der Statistik der BA (SGB II - BuT).
Nachrichtlicher Blick auf die Stadt Bremen 2017: In der Haushaltsrechnung der Stadtgemeinde Bremen werden folgende Ausgaben (Ist) für "Leistungen für den Schulbedarf" (als Leistung für "Bildung und Teihabe") genannt: 1.549.153,64 Euro nach SGB II (Hartz IV), 206.215,00 Euro nach BKGG, 64.185,96 Euro nach AsylbLG, 8.674,83 Euro nach SGB XII Kapitel 3 und 30,00 Euro nach SGB XII Kapitel 4. Zusammen: 1.828.259,43 Euro. Bei einer Leistung von 100 Euro pro Jahr entspricht dies rechnerisch 18.283 Empfängerinnen und Empfänger (Schülerinnen und Schüler) in 2017**. (BIAJ, 30. August 2018)
** sofern nicht ein durchschnittlich höherer Betrag für den "Schulbedarf" in 2017 bewilligt, ausgezahlt und bei den einschlägigen Haushaltsstellen gebucht wurde.