(BIAJ) Aus dem „Sollbericht 2018“ des BMF: „Die höchste Ausgabensteigerung gegenüber dem vergangenen Jahr ist im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verzeichnen: rund 0,8 Mrd. € beziehungsweise 19,8 %.“ Was verbirgt sich hinter diesem Satz aus dem „Sollbericht 2018 – Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts“ im BMF-Monatsbericht August 2018 (Seite 20)? (BMF: Bundesministerium der Finanzen) Im Bundeshaushalt 2018 sind für die „aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Funktion 253) insgesamt 4,873 Milliarden Euro veranschlagt (Soll). Im Bundeshaushalt des Vorjahres (2017) waren für die „aktive Arbeitsmarktpolitik“ insgesamt 5,120 Milliarden Euro veranschlagt. M.a.W., im Bundeshaushalt 2018 sind 4,8% (248 Millionen Euro) weniger für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ veranschlagt als im Bundeshaushalt 2017. (Soll-Soll-Vergleich) Die im BMF-Monatsbericht berichtete „höchste Ausgabensteigerung gegenüber dem vergangenen Jahr“ – 0,8 Milliarden Euro bzw. 19,8 Prozent gegenüber 2017– ergibt sich wie folgt:
Im Haushaltsjahr 2017 wurden von den für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ veranschlagten 5,120 Milliarden Euro (Soll) lediglich 4,066 Milliarden Euro (Ist) für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ ausgegeben, 1,054 Milliarden Euro (20,6 Prozent) weniger als veranschlagt. Der größte Teil dieser Minderausgaben in Höhe von 1,054 Milliarden Euro diente der Deckung der Mehrausgaben des Bundes für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV). Für diesen Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“ wurden im Haushaltsjahr 2017 insgesamt 911 Millionen Euro mehr ausgegeben als im Bundeshaushalt 2017 veranschlagt (Soll: 4,436 Milliarden Euro; Ist: 5,348 Milliarden Euro).
Im „Sollbericht 2018“ werden die im Bundeshaushalt 2018 für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ veranschlagten 4,873 Milliarden Euro (Soll) mit den im Haushaltsjahr 2017 für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ ausgegebenen 4,066 Milliarden Euro (Ist) verglichen. Dies ergibt dann die genannte „höchste Ausgabensteigerung“ in Höhe von 807 Millionen Euro („0,8 Mrd. €“) „beziehungsweise 19,8 Prozent“.
Fazit: Die fehlende Haushaltswahrheit bei der Veranschlagung der Ausgaben für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ sorgte für den oben zitierten Satz im „Sollbericht 2018“. Und: Es ist davon auszugehen, dass vom Bund auch 2018 wesentlich weniger für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ ausgegeben werden als das im Bundeshaushalt 2018 gegenüber dem Vorjahr (2017) von 5,120 Milliarden Euro auf 4,873 Milliarden Euro gekürzte Soll - und wesentlich mehr für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ als die veranschlagten 4,555 Milliarden Euro. (kleinere Rundungsdifferenzen wegen Rundung auf eine Million Euro möglich; BIAJ, Bremen, 25. August 2018 - weitere BIAJ-Informationen zur Finanzierung hier: SGB II und SGB III)
Ergänzender Hinweis (hier angebracht am 17. März 2019): Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 18. Februar 2019 ("Aktive Arbeitsmarktpolitik" 2018: Bund gab 1,214 Milliarden Euro weniger aus als veranschlagt) hier.