(BIAJ) Im Bundeshaushalt 2018 waren für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Funktion 253) bei diversen Haushaltsstellen insgesamt 4,873 Milliarden Euro veranschlagt (Ausgaben-Soll) – nach 5,120 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2017. Für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ ausgegeben wurden vom Bund in 2018 laut vorläufigem Haushaltsabschluss insgesamt 3,659 Milliarden Euro – nach 4,066 Milliarden Euro in 2017. Demnach wurden vom Bund in 2018 für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ 1,214 Milliarden Euro weniger ausgeben als die im Bundeshaushalt 2018 für diesen Zweck veranschlagten 4,873 Milliarden Euro bzw. 407 Millionen Euro weniger als in 2017.
Wie sich die Minderausgaben (Ist kleiner Soll 2018) in Höhe von 1,214 Milliarden Euro auf die einzelnen Haushaltsstellen der Funktion 253 („Aktive Arbeitsmarktpolitik“) verteilen, ist bisher nicht bekannt bzw. nicht vom Bundesfinanzministerium und/oder Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht worden. Es ist aber davon auszugehen, dass der weit überwiegende Teil der Minderausgaben bei den „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ realisiert wurde – obwohl der Bund gemäß Haushaltsvermerk bis zu 400 Millionen Euro mehr für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ hätte ausgeben können als im Soll 2018 veranschlagt (Inanspruchnahme von Ausgaberesten zu Lasten aller Einzelpläne für Mehrausgaben). Von den insgesamt 4,873 Milliarden Euro für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ im Bundeshaushalt 2018 waren 4,485 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ veranschlagt, davon 4,117 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und 368 Millionen Euro für nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme (ohne die erwähnten Ausgabereste in Höhe von bis zu 400 Millionen Euro für Mehrausgaben). (1)
Den Minderausgaben (Ist kleiner Soll) des Bundes für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ in Höhe von 1,214 Milliarden Euro standen Mehrausgaben (Ist größer Soll) in Höhe von 1,030 Milliarden Euro für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II alias Hartz IV) gegenüber. (siehe dazu die BIAJ-Materialien „Hartz IV: ‚Verwaltungskosten‘ stiegen 2018 auf über 6,5 Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 bzw. 2005“ vom 06. Februar 2018: Download_BIAJ20190206; PDF: drei Seiten) (BIAJ, 18. Februar 2018)
(1) weitere Mittel (Ausgaben-Soll) für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Funktion 253) im Bundeshaushalt 2018: u.a. 81,0 Millionen Euro für „Zusätzliche Mittel für Bildungsmaßnahmen“, 60,0 Millionen Euro für „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“, 47,5 Millionen Euro für „Berufliche Integration und Beratung von Zuwanderern“, 45,4 Millionen Euro für „Kofinanzierung der ESF-Bundesprogramme“, 27,0 Millionen Euro für die „Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen“, 7,0 Millionen Euro für „Zusätzliche Mittel für die modellhafte Erprobung innovativer Integrationsansätze für ausgewählte Zielgruppen“, 102,5 Millionen Euro für „Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus“, 1,2 Millionen Euro für „Förderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit der in Deutschland tätigen Arbeitskräfte aus der Europäischen Union“, 14,0 Millionen Euro für „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“.