(BIAJ) Eine BIAJ-Tabelle zu den heutigen (02.02.2019) Meldungen des RND (RedaktionsNetzwerk Deutschland) über die Ausgaben für die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" und zur bemerkenswerten Entwicklung der "100-Prozent-Erstattungen" der Nettoausgaben der Kommunen durch den Bund seit 2014 (siehe dazu auch die mehrfach, zuletzt am 01. Oktober 2018 aktualisierte BIAJ-Kurzinformation vom 02. Februar 2018: hier1; zur gesetzlichen Grundlage der Erstattungen durch den Bund: § 46a SGB XII und (Nachtrag) zu den Nettoausgaben (der zuständigen Träger) für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von 2005 bis 2017 die am 04. Februar 2019 angefügte Tabelle unter der Tabelle zu den Erstattungen des Bundes ganz unten) Siehe dazu insbesondere den Nachtrag und die "Auswertungen für den Bund" ganz unten! - Und die am 01.02.2020 bis 2019 aktualisierte BIAJ-Tabelle mit den Erstatungen des Bundes in den Haushaltsjahren 2014 bis 2019!

2020 02 01 erstattungen des bundes grundsicherung im alter 2014 2019

2019 02 04 ausgaben grundsicherung im alter und bei erwerbsminderung 2005 2017 aktualisiert

Nachtrag vom 06. Februar 2019: Die Quelle für die in den Meldungen (RND/dpa) genannten Beträge (die deutlich von der Entwicklung der Nettoausgaben abweichen) wurde am 06.02.2019 auf der Seite des Deutschen Bundestags veröffentlicht. Drucksache 19/7486 (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/074/1907486.pdf). Siehe dort die Antwort auf Frage 8 (Seite 5/6).
Nachtrag vom 29. März 2019: Die "Auswertungen für den Bund - Gesamtaufwendungen für Leistungen der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung" (Jahr 2017: "Daten auf Grundlage der Kassenwirksamkeit von Bruttoausgaben und darauf entfallenden Einnahmen der Träger in den Ländern"), die dem BIAJ auf mehrfache Nachfrage (eMails vom 01.10., 16.10. und 09.11.2018 und 09.01. und 04.02.2019) vom BMAS (Vb1) per Post geschickt wurden, bestätigen, dass die am 02.02.2019 (Online) verbreitenen Infomationen falsch waren. RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) und dann weiter von dpa wurde gemeldet: "Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im vergangenen Jahr auf 5,9 Milliarden Euro gestiegen. Das waren knapp 500 Millionen Euro mehr als noch 2017." Die kassenwirksamen Nettoausgaben betrugen 2017 aber nicht etwa 5,4 Milliarden Euro sondern 6,340 Milliarden Euro: BMAS_Auswertungen. (Anm.: Die Erstattungen des Bundes - seit 2014 gesetzlich geregelte 100 Prozent - lagen in 2017 mit 5,464 Milliarden Euro (siehe ganz oben) deutlich unter diesen Gesamtaufwendungen in Höhe von 6,340 Milliarden Euro; vgl. die beiden Tabellen oben). Von RND und dpa wurden die Meldungen (bisher) nicht korrigiert. Über den Hinweis des BIAJ auf die RND-Falschmeldung berichtete die Leipziger Internet Zeitung (l-iz) am 11. Februar 2019: hier.