(BIAJ) Einerseits: Als Langzeitarbeitslose (LZA) unter den 4.104.311 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) galten im August 2018 laut amtlicher Grundsicherungsstatistik (Statistik der Bundesagentur für Arbeit) 686.938 ELB, 10,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Andererseits und weniger beachtet: Im selben Monat (August 2018) wurden bei den Jobcentern insgesamt 2.792.240 als Langzeitleistungsberechtigte (LZB) (1) gezählt, 1,5 Prozent mehr (!) als im August 2017. Zur Entwicklung der Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den amtlich als langzeitarbeitslos gezählten ELB (lza ELB) und den Langzeitleistungsberechtigten (LZB) seit Januar 2010 siehe die unten stehende BIAJ-Abbildung – mit der Bitte um besondere Beachtung des LZB-Bestandes.

2018 12 07 langzeitarbeitslose ELB und LZB mtl Veraenderungsraten 012010 082018

(1) „Langzeitleistungsbezieher (LZB) gemäß den Kennzahlen nach § 48a SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate Arbeitslosengeld II bezogen haben.“ Statistik der BA, Glossar


Hinweis: siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "Hartz IV: Wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten noch als langzeitarbeitslos? Ein Großstadtvergleich"
vom 28. November 2018 hier: Download_BIAJ20181128 (PDF: zwei Seiten)