(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“) wurden 2018 insgesamt 2,315 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen – SGB-II-EGL) ausgegeben. Für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ in 2018 zugewiesen (zugeteilt) waren den Jobcentern gE insgesamt 3,107 Milliarden Euro. (siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 14. August 2018: BIAJ20180814, Seite 3) Das heißt, 792 Millionen Euro der für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ in 2018 zugeteilten Bundesmittel wurden von den Jobcentern gE in 2018 nicht für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben.
Zur Entwicklung der den Jobcentern gE für "SGB-Eingliederungsleistungen“ in den jeweiligen Haushaltsjahren 2012 bis 2018 erfolgten Zuweisungen (Bundesmittel) und der Entwicklung der Ausgaben (Ist) siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung vom 15. Januar 2019 unten. Weitere, differenziertere BIAJ-Informationen zu den Ausgaben der Jobcenter gE in 2018 finden Sie hier. Ausblick 2019: Zur Mittelzuweisung für das laufende Haushaltsjahr 2019 siehe hier: BIAJ20190103.
Jobcenter gE: Zuweisung und Ausgaben für "SGB II-Eingliederungsleistungen" 2012 bis 2018
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