(BIAJ) In der Stadt Bremen entfielen 28,1 Prozent und in Bremerhaven 43,0 Prozent (!) der Kürzungen der „Gesamtregelleistung“ („Leistungen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“) um insgesamt 2,094 Millionen Euro (Bremen Stadt) und insgesamt 652.000 Euro (Bremerhaven) durch Sanktionen in den 12 Monaten von Oktober 2017 bis September 2018 auf die Kürzungen der „Gesamtregelleistung“ von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von unter 25 Jahren (ELB u25).
Von Oktober 2017 bis September 2018 (die bei Redaktionsschluss letzten 12 Monate mit vorliegenden Daten nach einer Wartezeit von drei Monaten) wurden von den beiden bremischen Jobcentern die Leistungsansprüche von nach dem SGB II (Hartz IV) Leistungsberechtigten (die „Gesamtregelleistungen“ oder auch „Leistungen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“) durch Sanktionen um insgesamt 2,746 Millionen Euro gekürzt. 2,377 Millionen Euro davon entfielen auf den „Regel- und Mehrbedarf“ und 368.000 Euro (bzw. 13,4 Prozent der Kürzungen der „Gesamtregelleistungen“) auf die „Kosten der Unterkunft“. (Quelle: Berechnung des BIAJ auf Grundlage der Monatszahlen zu den Hartz-IV-Sanktionen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit; hier immer auf 1.000 Euro gerundete Beträge; Rundungsdifferenzen bei Summenbildung möglich)
869.000 Euro bzw. 31,6 Prozent (!) der Kürzungen der „Gesamtregelleistung“ um 2,746 Millionen Euro durch Sanktionen der beiden bremischen Jobcenter betrafen erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von unter 25 Jahren (ELB u25). 712.000 Euro dieser 869.000 Euro entfielen auf den „Regel- und Mehrbedarf“ und 157.000 Euro (bzw. 18,1 Prozent) auf die „Kosten der Unterkunft“.
Die getrennte Betrachtung der beiden bremischen Jobcenter zeigt: Von den Kürzungen der „Gesamtregelleistung“ um insgesamt 2,746 Millionen Euro im Land Bremen entfielen 2,094 Millionen Euro (76,3 Prozent) auf das Jobcenter Bremen Stadt und 652.000 (23,7 Prozent) auf das Jobcenter Bremerhaven. (Anmerkung: Der Anteil Bremerhavens am durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Land Bremen betrug im entsprechenden Zeitraum 20,3 Prozent.)
In der Stadt Bremen entfielen 28,1 Prozent (589.000 Euro) der Kürzungen der „Gesamtregelleistung“ durch Sanktionen um insgesamt 2,094 Euro auf die Kürzungen der „Gesamtregelleistung“ von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von unter 25 Jahren (ELB u25). (Anmerkung: Der Anteil der ELB u25 am durchschnittlichen Bestand der ELB insgesamt in der Stadt Bremen betrug im entsprechenden Zeitraum 20,0 Prozent. Und: Die durchschnittliche monatliche „Gesamtregelleistung“ der ELB u25 mit mindestens einer „neu festgestellten“ Sanktion lag in der Stadt Bremen mit 484,86 Euro um durchschnittlich 21,2 Prozent unter der durchschnittlichen „Gesamtregelleistung“ in Höhe von 615,29 Euro der ELB mit mindestens einer „neu festgestellten“ Sanktion in der Stadt Bremen insgesamt.)
In Bremerhaven entfielen 43,0 Prozent (!) (280.000 Euro) der Kürzungen der „Gesamtregelleistung“ durch Sanktionen um insgesamt 652.000 Euro auf die Kürzungen der „Gesamtregelleistung“ von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von unter 25 Jahren (ELB u25). (Anmerkung: Der Anteil der ELB u25 am durchschnittlichen Bestand der ELB insgesamt in Bremerhaven betrug im entsprechenden Zeitraum 20,1 Prozent. Und: Die durchschnittliche monatliche „Gesamtregelleistung“ der ELB u25 mit mindestens einer „neu festgestellten“ Sanktion lag in Bremerhaven mit 458,26 Euro um durchschnittlich 18,3 Prozent unter der durchschnittlichen „Gesamtregelleistung“ in Höhe von 561,10 Euro der ELB mit mindestens einer „neu festgestellten“ Sanktion in Bremerhaven insgesamt.)
Nachrichtlich: Von den beiden bremischen Jobcentern wurden in den 12 Monaten von Oktober 2017 bis September 2018insgesamt 13.387 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) „neu festgestellt“, 9.886 (73,8 Prozent) vom Jobcenter Bremen Stadt und 3.501 (26,2 Prozent) vom Jobcenter Bremerhaven. Von den 13.387 „neu festgestellten“ Sanktionen im Land Bremen waren in diesen 12 Monaten insgesamt 6.197 erwerbsfähige Leistungsberechtige (ELB) direkt betroffen. Das heißt, in den 12 Monaten von Oktober 2017 bis September 2018 waren 6.197 ELB von durchschnittlich 2,16 in diesen 12 Monaten „neu festgestellten Sanktionen“ betroffen. (BIAJ, 22. Januar 2019)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Hartz-IV-Sanktionen hier.