(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 20,025 Milliarden Euro ausgegeben, 518 Millionen Euro (2,5 Prozent) weniger ausgegeben als im Vorjahr (2018) bzw. nahezu 1,4 Milliarden Euro (6,5 Prozent) weniger als im Jahr 2017. (siehe BIAJ-Abbildung; nominale, nicht preisbereinigte Abrechnungsergebnisse) (1)
Im Bundeshaushalt 2020 sind für den erwarteten Anstieg der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 20,9 Milliarden Euro veranschlagt (Soll 2019: 20,6 Milliarden Euro), einschließlich der Ausgaben von bis zu 700 Millionen Euro aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT - anteilige Finanzierung der Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gemäß § 16i SGB II - 2019: "rund 95 Mio. €" - BMF).
Nachrichtlich: Zur Entwicklung der Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ((SGB III) siehe die BIAJ-Kurzmitteilung "Arbeitslosengeld-Ausgaben (SGB III) 2019: Über 15 Milliarden Euro - 1,25 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr" vom 17. Januar 2020.(hier: BIAJ20200117)
(1) einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung* und seit Januar 2019 einschließlich der Ausgaben in Höhe von „rund 95 Mio. €“ (BMF) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) für die anteilige Finanzierung der Förderung der "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II); ohne Unterkunft und Heizung
* in 2017 und 2018 entfielen etwa 27,5 Prozent der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (ohne Unterkunft und Heizung) auf Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. (Schätzung, BIAJ)
Hinweis: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier. Erinnerung. Im Zusammenhang mit diesen Ausgaben nicht vergessen: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2018": Download_BIAJ20190820. (BIAJ)