(BIAJ) Bis April 2020 stieg die 12-Monatssumme der Ausgaben der Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) für „Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen) auf 3,207 Milliarden Euro. (1) Dann endete der Anstieg dieser Ausgaben, der ein Jahr nach der Bundestagswahl 2017 begann. Nach April 2020 sanken diese Ausgaben (einschließlich der Ausgaben nach dem am 28. März 2020 in Kraft getretenen Sozialdienstleister-Einsatzgesetz - SodEG) auf 3,123 Milliarden Euro in den 12 Monaten von November 2019 bis Oktober 2020.
Für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2020 zugeteilt wurden den 302 Jobcentern gE insgesamt 3,799 Milliarden Euro
. Nach 2019, als von den Jobcentern gE 702 Millionen Euro der zugeteilten Bundesmittel in Höhe von 3,681 Milliarden Euro nicht für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben wurden, werden 2020 von den Jobcentern gE voraussichtlich ebenfalls etwa 700 Millionen Euro nicht für diese „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich der Ausgaben nach dem SodEG) ausgegeben.
Siehe dazu die weiteren Informationen zur Entwicklung seit 2012 in der BIAJ-Abbildung unten (dort u.a. auch die Fußnote 2).
2020 11 23 biaj abb jobcenter ge ausgaben sgb2 eingliederungsleistungen 2012 102020

(1) hier immer ohne die Ausgaben für die nicht im SGB II geregelten (und zwischenzeitlich beendeten) Bundesprogramme und ohne den zum 01. Januar 2020 eingeführten sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) – im 2020 einschließlich der Ausgaben nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG). In den letzten 12 Monaten, von November 2019 bis Oktober 2020, wurden von den Jobcentern gE 151,7 Millionen Euro für den PAT und 3,0 Millionen Euro für die Ausfinanzierung von Bundesprogrammen ausgegeben. Die Ausgaben der Jobcenter gE nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) in 2020 betrugen bis einschließlich Oktober etwa 70 Millionen Euro. Von Oktober 2017 bis September 2018 wurde für die Finanzierung der Bundesprogramme von den Jobcentern gE 269,7 Millionen Euro ausgegeben.
Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zu den SGB II-Ausgaben: hier1
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Hartz IV (SGB II)“: hier2