(BIAJ) Für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Hartz IV) wird der Bund im laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich deutlich mehr als fünf Milliarden Euro weniger ausgeben als im Bundeshaushalt 2020 veranschlagt. Zur Entwicklung der Ausgaben bis Ende Oktober 2020: Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (hier immer einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer), die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den sieben Monaten nach März 2020 (April bis Oktober 2020) um 656 Millionen Euro auf 20,521 Milliarden Euro gestiegen. In den sieben Monaten nach März 2020 wurden 12,297 Milliarden Euro (durchschnittlich 1,757 Milliarden Euro pro Monat) ausgegeben, nominal 5,6 Prozent (656 Millionen Euro) mehr als die 11,641 Milliarden Euro in den sieben Monaten nach März 2019 (durchschnittlich 1,663 Milliarden Euro pro Monat).
Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt (einschließlich Nachtragshaushalt) Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt. Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 5,879 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (November 2019 bis Oktober 2020).
Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 17,508 Milliarden Euro von Januar bis Oktober 2020* würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro erst dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden zwei Monaten des laufenden Haushaltsjahres 4,446 Milliarden Euro pro Monat ausgegeben werden (insgesamt 8,892 Milliarden Euro) – mehr als zweieinhalb mal so viel (+253 Prozent) wie im Durchschnitt der letzten sieben Monate.
Ausblick: Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 sind für Arbeitslosengeld und Sozialgeld drei Milliarden Euro weniger veranschlagt als im Bundeshaushalt 2020 (incl. Nachtragshaushalt).
Hinweis I: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hinweis II: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019": BIAJ20200815. (BIAJ)