(BIAJ) Von April 2020 bis März 2021 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit nur noch 457,2 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben, 110,7 Millionen Euro (19,5 Prozent) weniger als ein Jahr zuvor. Von April 2019 bis März 2020 wurden von den Jobcentern gE noch insgesamt 567,9 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben. (1) (siehe BIAJ-Abb. 1 – immer ohne die 104 Jobcenter zkT – „zugelassene kommunale Träger“)

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Eine zunächst naheliegende „Erklärung“: SARS-CoV-2 und die verordneten Maßnahmen gegen COVID-19, kurz „Corona“. Allerdings stellt sich bei Betrachtung der Entwicklung der weitaus höheren beitragsfinanzierten Ausgaben für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ durch die Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit – Rechtskreis SGB III) die noch unbeantwortete Frage: Warum wirkte „Corona“ im Rechtskreis SGB III, zumindest in den Abrechnungsergebnissen der Bundesagentur für Arbeit (BA), offensichtlich anders. Von April 2020 bis März 2021 wurden von den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) insgesamt 1.512,6 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben, lediglich 29,6 Millionen Euro (1,9 Prozent) weniger als die 1.542,2 Millionen Euro in den 12 Monaten zuvor, von April 2019 bis März 2020.
Ein vergleichender Blick auf die (nominale, nicht preisbereinigte) Entwicklung der Ausgaben der Agenturen für Arbeit (Rechtskreis SGB III) und der Jobcenter gE (Rechtskreis SGB II – Hartz IV) seit 2017 (Index 100) zeigt (siehe BIAJ-Abb. 2 unten): Von April 2020 bis März 2021 wurde für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ im Rechtskreis SGB III 22,5 Prozent mehr ausgegeben als 2017. (1) Dagegen wurde für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) im selben 12-Monatszeitraum (April 2020 bis März 2021) 15,9 Prozent weniger ausgegeben als 2017.

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(1) Anmerkung: Von den Gesamtausgaben der Jobcenter gE für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) in den 12 Monaten von April 2020 bis März 2021 wurden etwa 101 Millionen Euro im Rahmen des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ausgegeben und nicht den einzelnen Maßnahmen (u.a. FbW) zugeordnet. Von den Gesamtausgaben im Rahmen des „Eingliederungstitel“ (Kapitel 2 BA-Haushalt) wurden von April 2020 bis März 2021 insgesamt 56,6 Millionen Euro unter „Zuschüsse. i. R. des Sicherstellungsauftrags SodEG“ gebucht.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier_sgb2) (SGB III: hier_sgb3)