(BIAJ) In den 12 Monaten von April 2020 bis März 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 29,6 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben – davon 17,0 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 12,6 Milliarden Euro für die am 25. März 2020 rückwirkend zum 01. März 2020 eingeführte Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung (Kug und Saison-Kug), die vom Arbeitgeber allein zu tragen sind. Ein Jahr zuvor, von April 2019 bis März 2020 wurden von der BA 211,5 Millionen Euro für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld ausgegeben. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
In den ersten drei Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2021 wurden für "Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit" (einschließlich der SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug) insgesamt 7,643 Milliarden Euro ausgegeben, darunter 4,520 Milliarden Euro für "konjunkturelles Kurzarbeitergeld" (Kug). Das heißt: Im ersten Quartal 2021 (etwa 24,7 Prozent der 365 Kalendertage) wurde bereits 1,6 Milliarden Euro mehr für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben als die im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das gesamte Haushaltsjahr veranschlagten 6,050 Milliarden Euro. Ende Februar 2021 berichtete u.a. das Handelsblatt: "Insgesamt plant die BA für Kurzarbeit und die Erstattung der Sozialbeiträge an die Arbeitgeber nun rund zwölf Milliarden Euro ein." (Online, 26.02.2021)
Der negative Finanzierungssaldo im BA-Haushalt 2021 - veranschlagt etwa 9,65 Milliarden Euro - betrug Ende März 10,03 Milliarden Euro. Für den Ausgleich des im BA-Haushalt 2021 erwarteten Finanzierungssaldos sind neben Entnahmen aus den Rücklagen auch ein Bundeszuschuss nach § 12 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2021 in Höhe von 3,346 Milliarde Euro veranschlagt. (Bundeshaushalt 2021: Haushaltsstelle 1101/636 22 Soll 3,350 Milliarden Euro) § 12 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2021 lässt auch den erwarteten wesentlich höheren Bundeszuschuss („Erlass des Darlehens … und die Umwandlung in einen Zuschuss“) zu. (BIAJ, 08. April 2021; unterstrichene Zahlen im letzten Absatz am 10.05.2021 korrigiert)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)