(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 19,460 Milliarden Euro ausgegeben, nach 20,617 Milliarden Euro im Vorjahr 2020. (siehe BIAJ-Abbildung unten)

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In den 19 Monaten nach Oktober 2018 (2) war die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld (SGB III) von 13,741 Milliarden Euro (November 2017 bis Oktober 2018) um 8,701 Milliarden Euro auf 22,442 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. In den sieben Monaten von Juni bis Dezember 2021 wurde insgesamt 2,982 Milliarden Euro weniger für Arbeitslosengeld (SGB III) ausgegeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum – im Juni 177,9 Millionen Euro weniger, im Juli 349,4 Millionen Euro weniger, im August 442,2 Millionen Euro weniger, im September 498,1 Millionen Euro weniger, im Oktober 512,1 Millionen Euro weniger, im November 499,9 Millionen Euro weniger und im Dezember 502,1 Millionen Euro weniger als im entsprechenden Vorjahresmonat (2020).

Im Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit waren für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,099 Milliarden Euro (3) veranschlagt. Im BA-Haushalt 2022 („Beitragshaushalt SGB III“) sind 15,8775 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld (SGB III) (3) veranschlagt.

(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2019 insgesamt 1,217 Milliarden Euro, in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro und in 2021 insgesamt 1,307 Milliarden Euro ausgegeben wurden (Soll 2021: 1,370 Milliarden Euro).
(2) d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
(3) einschließlich Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis Dezember 2021 siehe hier.