(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 gab die Bundesagentur für Arbeit (BA) 492,6 Millionen Euro für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld (§§ 165 - 171, 175 SGB III) aus (Ist) – über 1,1 Milliarden Euro (69,2 Prozent) weniger als die veranschlagten 1,600 Milliarden Euro (Soll). Ein Rückblick zeigt: Weniger wurde zuletzt im Haushaltsjahr 1992 (!) für das damalige „Konkursausfallgeld“ (§§ 141a ff. AFG) von der damaligen „Bundesanstalt für Arbeit“ ausgegeben, 642,476 Millionen DM (!) (328,498 Millionen Euro).

Bei Aufstellung des BA-Haushalt 2021 („Beitragshaushalt SGB III“) wurde, nach Anstieg der 12-Monatssumme der Insolvenzgeld-Ausgaben auf 1,272 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Dezember 2019 bis November 2020, ein weiterer Anstieg der Ausgaben auf die genannten 1,600 Milliarden Euro erwartet. (Soll im BA-Haushalt 2021) (siehe BIAJ-Abbildung unten - und die am 13.11.2022 angefügte BIAJ-Abbildung mit einem Blick auf die Entwicklung bis Oktober 2022 ganz unten) (Hinweis vom 16.04.2023: aktualisiert bis März 2023 hier.)

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Nachrichtlich: Im Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit waren Einnahmen in Höhe von 1,316 Milliarden Euro aus der „Umlage für das Insolvenzgeld“ (Insolvenzgeldumlage; siehe §§ 358-361 SGB III) veranschlagt. Die Einnahmen aus der „Umlage für das Insolvenzgeld“ (Insolvenzgeldumlage) betrugen 1,302 Milliarden Euro. 811,2 Millionen Euro davon wurden am Ende des Haushaltsjahres 2021 der Insolvenzgeldrücklage zugeführt. (Datenstand: 12.01.2022)

Im Haushalt 2022 der Bundesagentur für Arbeit sind Ausgaben in Höhe von 900 Millionen Euro für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld und 1,013 Milliarden Euro für die „Umlage für das Insolvenzgeld“ veranschlagt (Soll 2022).
Unten ein am 13.11.2022 angefügter Blick auf die Entwicklung der Insolvenzgeldausgaben (und Einnahmen aus der Insolvenzgeldumlage) bis Oktober 2022

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