(BIAJ) Von Januar bis April 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 6,864 Milliarden Euro ausgegeben, 8,4 Prozent (631 Millionen Euro) weniger als im entsprechenden Vorjahrszeitraum. Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes sank dementsprechend von 21,748 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021 um 631 Millionen Euro auf 21,117 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Mai 2021 bis April 2022. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sind nach der Bereinigungssitzung am 19./20.05.2022 21,085 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld veranschlagt, 100 Millionen Euro mehr als vor der „Bereinigung“ und 1,315 Milliarden Euro weniger als im 1. Regierungsentwurf der alten Bundesregierung. (1)
Gemessen an den durchschnittlich 5,106 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Mai 2021 bis April 2022 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld monatlich durchschnittlich 344,63 Euro pro RLB ausgegeben. (2) Ein Jahr zuvor, von Mai 2020 bis April 2021, wurden für die durchschnittlich 5,443 Millionen RLB durchschnittlich 324,62 Euro pro Monat ausgegeben. Bis Ende 2021 stiegen diese monatlichen Ausgaben pro RLB auf 345,01 Euro bei durchschnittlich 5,253 Millionen RLB im Jahr 2021. (2020: 317,17 Euro bei durchschnittlich 5,428 Millionen RLB) Der relativ deutliche nominale Anstieg in 2021 resultierte u.a. aus der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III).
(1) siehe dazu die BIAJ-Materialien „Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Februar 2022 und Bundeshaushalt 2022“ vom 22. März 2022 hier.
(2) einschließlich der Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer