(BIAJ) Ein tabellarischer Blick auf die Titelgruppe 01 ("Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende") in Kapitel 1101 ("Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen") im Bundeshaushalt 2023 nach zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag vom 22. bis 25. November 2022 - mit einem Vergleich des ersten "Bürgergeld"-Haushhaltsjahres (2023) zum Soll 2022 und Soll und Ist 2021 (Lesehinweis: "Haushaltsvermerke 2023 - insbesondere die fett hervorgehobenen - und Erläuterungen (unten) beachten! Und Ist-Soll-Vergleich 2021 in Spalte 3!"): (siehe BIAJ-Tabelle unten oder einseitige PDF hier: Download_BIAJ20221125)
Zur vorläufigen Mittelverteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf die 405 einzelnen Jobcenter siehe hier. Bei der vorläufigen Verteilung durch das BMAS wurden die in der verbindlichen Erläuterung Nr. 1 bei Haushaltsstelle 1101/685 11 ("Leistungen zur Eingliederung in Arbeit") genannten Ausgabereste in Höhe von 600 Millionen Euro einbezogen - allerdings nur zu einem Drittel (200 Millionen Euro) bei den "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit". Ausgabereste in Höhe von 400 Millionen Euro dienten in der vorläufigen Verteilung durch das BMAS der Verstärkung der Mittel für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende". Auch im Bundeshaushalt 2023 gilt: "Ansatz des Haushaltstitels für die Verwaltungskosten nicht realistisch". Unter dieser Zwischenüberschrift des Bundesrechnungshof (BRH) hieß es in der "Information über die Entwicklung des Einzelplans 11 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2020" (Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO - Gz.: VI 1 - 20 08 05 (2019) - Berlin, 12.09.2019): "Der Bundesrechnungshof fordert, dass das BMAS die Ansätze für Verwaltungskosten sowie Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sachgerecht veranschlagt und damit dem Grundsatz der Haushaltswahrheit Rechnung trägt." Anmerkung: Beim Soll-Ist-Vergleich 2023-2021 (Spalten 9 und 10) ist insbesondere die weiterhin fehlende Haushaltswahrheit zu beachten!
Nicht in die vorläufige Mittelzuteilung durch das BMAS einbezogen sind bisher die im Haushaltsvermerk Nr. 3 bei Haushaltsstelle 1101/685 11 ("Leistungen zur Eingliederung in Arbeit") genannten "Mehrausgaben ... bis zur Höhe von 100 000 T€ der Einsparungen ... bei ... Kap. 6002 Tit. 971 12." ("Globale Mehrausgabe"). Bremen, 25.11.2022 (letzer Absatz angefügt am 26.11.2022)
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