(BIAJ) 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 16,588 Milliarden Euro ausgegeben (1). Im Vergleich zum Vorjahr 2021 wurden 2,872 Milliarden Euro weniger ausgegeben, im Vergleich zum veranschlagten Soll im BA-Haushalt 2022 (15,8775 Milliarden Euro) wurden 711 Millionen Euro mehr ausgegeben.
Im BA-Haushalt 2023 sind für Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro veranschlagt. Im Dezember 2022 wurde erstmals seit Mai 2021 wieder mehr ausgegeben als im entsprechenden Vorjahresmonat.
Nachrichtlich: 2022 wurden für das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung 1,129 Milliarden Euro ausgegeben, 178 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2021 und 291 Millionen Euro weniger als die im BA-Haushalt 2022 veranschlagten 1,420 Milliarden Euro. (Soll 2023: 1,354 Milliarden Euro)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“
Weitere BIAJ-Informtionen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.