(BIAJ) Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA – „Beitragshaushalt“) schloss 2022 mit einem Plus von 300 Millionen Euro ab – nach einem Minus von 27,3 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2020 und 21,7 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021. Veranschlagt war im Haushalt 2022 ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 1,336 Milliarden Euro. (1) (2)
Im Haushaltsjahr 2022 standen den Ausgaben in Höhe von insgesamt 37,5 Milliarden Euro, darunter 16,6 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (3) und 11,2 Milliarden Euro für die „aktive Arbeitsförderung“ (einschließlich von 3,2 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“), Einnahmen in Höhe von 37,8 Milliarden Euro gegenüber, darunter Beiträge zur Arbeitsförderung ("Arbeitslosenversicherung"*) in Höhe 31,7 Milliarden Euro.
Im Haushaltsjahr 2021, stellte sich dies wie folgt dar: Den Ausgaben in Höhe von insgesamt 57,6 Milliarden Euro, darunter 19,5 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (3) und 28,6 Milliarden Euro für die „aktive Arbeitsförderung“ (einschließlich von 20,2 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“), standen Einnahmen in Höhe von 35,8 Milliarden Euro gegenüber, darunter Beiträge zur Arbeitsförderung ("Arbeitslosenversicherung"*) in Höhe 29,6 Milliarden Euro. (4)
Zur Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) siehe die drei BIAJ-Abbildungen oben (bzw. als PDF hier: Download_BIAJ20230111)
(1) Der im BA-Haushalt 2022 geplante Ausgleich des Finanzierungssaldos - Zuführung an die Insolvenzgeldrücklage und Winterbeschäftigungsrücklage in Höhe von etwa 49,5 bzw. 49,8 Millionen Euro und Bundeszuschuss nach § 12 Haushaltsgesetz in Höhe von 1,435 Milliarden Euro = 1,336 Milliarden Euro plus die etwa 99 Millionen Euro aus den genannten Zuführungen zu den Rücklagen) – nach Abschluss des Haushaltsjahres 2022 (nachrichtlich): Zuführung an die Insolvenzgeldrücklage und Winterbeschäftigungsrücklage in Höhe von etwa 489,0 bzw. 234,9 Millionen Euro und Bundesdarlehen in Höhe von 423,5 Millionen Euro. 724,0 Millionen Euro für die genannten Zuführungen zu den Rücklagen gedeckt aus Überschuss in Höhe von 300,5 Millionen Euro und Bundesdarlehen in Höhe von 423,5 Millionen Euro.
(2) siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung „BA-Haushalt 2022: Auf dem Weg zur "schwarzen Null"“ vom 08.10.2022 (BIAJ_20221008)
(3) einschließlich der Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern
(4) Durch Rundungen können Rundungsdifferenzen bei der Berechnung von Salden und Summen auftreten.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld usw.: hier