(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2022 gab die Bundesagentur für Arbeit (BA) 534,0 Millionen Euro für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld (§§ 165 - 171, 175 SGB III) aus (Ist), 41,4 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2021. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis Januar 2023“)
Ein Blick auf die Entwicklung der 12-Monatssumme der Ausgaben für das Insolvenzgeld zeigt: Nach dem Anstieg auf 1,272 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Dezember 2019 bis November 2020 und 1,214 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2020 sank die 12-Monatssumme der Ausgaben auf 492,6 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2021 und auf 441,2 Millionen Euro in den 12 Monaten von März 2021 bis Februar 2022.
Im Januar 2023 wurden für das Insolvenzgeld 81,6 Millionen Euro ausgegeben, 59,1 Millionen Euro mehr als im Januar 2022, und auch mehr als im Januar 2021 (69,6 Millionen Euro) und Januar 2020 (79,8 Millionen Euro) ausgegeben wurden. Die 12-Monatssumme der Ausgaben für das Insolvenzgeld, die bis Ende 2022 auf 534,0 Millionen gestiegen war (siehe oben), stieg dementsprechend um 59,1 Millionen Euro auf 593,1 Millionen Euro in den 12 Monaten von Februar 2022 bis Januar 2023. Im BA-Haushalt 2023 sind, wie schon 2022, 900 Millionen Euro für das Insolvenzgeld veranschlagt. (Bremen, 12.02.2023)