(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2022 gab der Bund insgesamt 6,007 Milliarden Euro für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ aus – 906 Millionen Euro mehr (1) als die im Bundeshaushalt 2022 für diesen Zweck veranschlagten 5,101 Milliarden Euro. Nicht enthalten in diesen Ausgaben des Bundes ist der kommunale Finanzierungsanteil von 15,2 Prozent an den "Gesamtverwaltungskosten" der Jobcenter. Gemessen an den durchschnittlich 2,772 Millionen Bedarfsgemeinschaften (BG - vorläufig) wurden 2022 für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten pro Monat 180,60 Euro pro BG ausgegeben, nach 172,50 Euro im Vorjahr 2021. Zur Entwicklung der Ausgaben des Bundes für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) von 2005 bis 2022 (und Soll 2023) siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle unten. (2)
(1) Die Mehrausgaben werden durch Umschichtung von Bundesmitteln gedeckt, die im Bundeshaushalt 2022 für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (Zweckbestimmung der Haushaltsstelle 1101-685 11) bzw. "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" veranschlagt waren (Soll: 4,809 Milliarden Euro), und Ausgabereste zu Lasten aller Einzelpläne. Durch Eingliederungsmittel-Verordnung 2022 wurden 400 Millionen Euro "bereits zu Jahresbeginn zur Verstärkung der Mittel für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 636 13 eingesetzt." (§ 1 Absatz 1, Satz 3 EinglMV 2022)
(2) Weitere BIAJ-Informationen zum Thema "Finanzierung SGB II" hier.