(BIAJ) 9,85 Milliarden Euro für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“ der Jobcenter - 500 Millionen Euro (bzw. 700 Millionen Euro; siehe ergänzenden Hinweis vom 20./21.07.2023) weniger als im Bundeshaushalt 2023. Das sieht der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 vor – einschließlich der Inanspruchnahme von Ausgaberesten. (Bremen, 06.07.2023; mit Nachtrag vom 13.07.2023 zu weiteren Kürzungen ab 2025 und u25-Leistungen - Videobotschaft des Bundesminsters Hubertur Heil)
Ergänzender Hinweis vom 17.07. und 20./21.07.2023 mit der voraussichtlichen ergänzenden Mittelzuteilung (für die "steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro" für die Beschäftigten der Jobcenter) in Höhe von 200 Millionen Euro für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter im laufenden Haushaltsjahr 2023 (!), die bei unverändertem Bundeshaushaltsentwurf 2024 zu der von Andrea Nahles, der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, genannten Kürzung um 700 Millionen Euro (Handelsblatt online, 17.07.2022) führen würde: Wie sich diese Kürzungen auf Jobcenterebene (405 Jobcenter) darstellen könnten, siehe hier: BIAJ_20230717.
Im Einzelnen setzen sich die 9,85 Milliarden Euro im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 wie folgt zusammen (in Klammern die jeweilige Haushaltsstelle):
1. 5,050 Milliarden Euro für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ (1101/636 13) (1)
2. 4,200 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (1101/685 11) und
3. bis zu 600 Millionen Euro durch Inanspruchnahme von Ausgaberesten zu Lasten aller Einzelpläne (Erläuterung zu 1101/685 11).
Die 10,35 Milliarden Euro (voraussichtlich 10,55 Milliarden; Stand 17.07.2023; s.o.) Euro im Bundeshaushalt 2023 setzen sich wie folgt zusammen (in Klammern die jeweilige Haushaltsstelle):
1. 5,250 Milliarden Euro für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ (1101/636 13) (1)
2. 4,400 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (1101/685 11)
3. bis zu 600 Millionen Euro (bis 800 Millionen Euro; s.o.) durch Inanspruchnahme von Ausgaberesten zu Lasten aller Einzelpläne (Erläuterung zu 1101/685 11) und
4. 100 Millionen Euro für Mehrausgaben aus Einsparungen bei 6002/971 12 – zur „einmaligen Kompensation der durch den Rechtskreiswechsel der Ukraine-Geflüchteten entstandenen Mehrkosten“ (Haushaltsvermerk zu 1101/685 11)
Die Kürzungssumme in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro (700 Millionen Euro; s.o.) (siehe Soll – 1. und 2. - und wegfallende Mittel für Mehrausgaben – 4.) wird zu einem weiteren Anstieg der Umschichtungen von den Bundesmitteln für „Verwaltungskosten“ zu den Mitteln für „Eingliederungsleistungen“ führen. Für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ sind mit 5,050 Milliarden Euro (Soll 2024) 957 Millionen Euro weniger veranschlagt als die 6,007 Milliarden Euro, die im Haushaltsjahr 2022 ausgegeben wurden. Ein nominales Sinken der „Gesamtverwaltungskosten“ (Bundesanteil) der Jobcenter ist in 2024 nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Die Veranschlagung von lediglich 5,050 Milliarden Euro für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II) bedeutet eine weitere Entfernung vom Grundsatz der Wahrheit bei der Haushaltsaufstellung. (Bremen, 06.07.2023)
(1) „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Zweckbestimmung der Haushaltsstelle)
Ergänzender Hinweis vom 08.07.2023:
Für 2025 (!) in „Zusätzliche Informationen zum Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024“ (BMF) angekündigt: „Weitere spürbare Entlastungen des Bundeshaushalts werden ab dem Jahr 2025 im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erzielt, indem aktive Leistungen für bürgergeldbeziehende junge Menschen unter 25 Jahren ab dem 1. Januar 2025 statt wie bisher aus dem Sozialgesetzbuch II aus dem Sozialgesetzbuch III erbracht werden.“ (m.a.W.: Statt Finanzierung aus dem Bundeshaushalt, Finanzierung aus dem beitragsfinanzierten Haushalt der Bundesagentur für Arbeit.)
Nachtrag zu weiteren Kürzungen ab 2025 und u25-Leistungen: "Bundesarbeitsminister informiert zum aktuellen Haushaltsbeschluss der Bundesregierung" - "... Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärt (am 13. Juni 2013 den "Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern"; eingefügt von BIAJ), welche spürbaren Auswirkungen auf den Haushalt des BMAS erwartet werden. So müssen unter anderem im Budget für die Jobcenter die Mittel reduziert werden. Für das Jahr 2024 stehen nach dem Beschluss der Bundesregierung 500 Mio. Euro weniger zur Verfügung als im laufenden Jahr. Ab dem Jahr 2025 müssen weitere 900 Mio. Euro eingespart werden. Daher hat die Bundesregierung entschieden, die Beratung und Vermittlung von Menschen unter 25 Jahren ab dem 1. Januar 2025 bei den Agenturen für Arbeit zu bündeln. Nur so kann das Budget der Jobcenter entlastet werden. Nähere Informationen können Sie der Videobotschaft entnehmen." (hier: https://www.sgb2.info/DE/Service/Meldungen/meldung-u25.html).
Weitere BIAJ-Informationen (Materialien und Kurzmitteilungen): hier.