(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 (1) sind für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 4,200 Milliarden Euro veranschlagt (Soll 2024 - Haushaltsstelle 1101/685 11 – 2023: 4,400 Milliarden Euro). Gemäß Erläuterung bei Haushaltsstelle 1101/685 11 dürfen zudem Ausgabereste bis zur Höhe von 600 Millionen Euro (wie im Bundeshaushalt 2023) in Anspruch genommen werden. (siehe dazu die Fußnote 2 in den BIAJ-Tabellen 1 und 2) (2) Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Haushaltsjahr 2024 sind 5,050 Milliarden Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/636 13 - 2023: 5,250 Milliarden Euro). Nicht mehr im veranschlagt sind die 100 Millionen Euro (3) zur „einmaligen Kompensation der durch den Rechtskreiswechsel der Ukraine-Geflüchteten entstandenen Mehrkosten“ (2023: Haushaltsvermerk zu 1101/685 11).
Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (301 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2024 (im Vergleich zu 2023) voraussichtlich sein werden (4) und wie sich dies im Vergleich zur Mittelzuteilung im laufenden Haushaltsjahr 2023 (Stand 23.02.2023) darstellt - berechnet auf Basis der in den BIAJ-Tabellen 1 und 2 genannten Annahmen. (siehe jeweils PDF-Seite 8)
Welchen Einfluss die folgenden parlamentarischen Beratungen des Regierungsentwurfs auf die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 haben werden, ist noch nicht bekannt. Nicht bekannt ist auch, ob die Verteilungsmaßstäbe durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das kommende Haushaltsjahr 2024 geändert werden.
Die BIAJ-Tabellen 1 und 2 vom 17. Juli 2023 mit allen 405 Jobcentern finden Sie hier:
BIAJ-Tabelle 1 - „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“: Download_BIAJ20230717_1 (PDF: 8 Seiten)
BIAJ-Tabelle 2 - „Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten“: Download_BIAJ20230717_2 (PDF: 8 Seiten) - siehe dazu auch die am 20.07.2023 angefügte BIAJ-Tabelle 2a.
Am 20. Juli 2023 angefügt:
BIAJ-Tabelle 2a vom 20. Juli 2023 (nach der in einem Schreiben des BMAS vom 17. Juli 2023 für 2023 angekündigten voraussichtlichen Zuteilung von ergänzenden 200 Millionen Euro für die (anteilige) Finanzierung der (möglichen) steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro für die Beschäftigten der Jobcenter: Download_BIAJ20230720. (5)
(1) Regierungsentwurf (Bundesministerium der Finanzen), 05. Juli 2023 - siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung vom 06.07.2023: „Jobcenter 2024: 500 Millionen Euro weniger für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“: hier
(2) Aus dem Ansatz für „Arbeitslosengeld II“ (Arbeitslosengeld und Sozialgeld) dürfen zudem, wie im laufenden Haushaltsjahr, bis zur Gesamthöhe von 700 Millionen Euro „Ausgaben für Maßnahmen nach § 16i SGB II bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Arbeitslosengelds II und Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung gewährt werden.“ (Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2024) Diese Mittel werden nicht auf die einzelnen Jobcenter verteilt.
(3) Im Bundeshaushalt 2023 veranschlagt bei Haushaltsstelle 6002/971 12.
(4) ohne Mittel für die BEZ-Ausfinanzierung (§ 1 Absatz 2 Satz 1 EinglMV 2022: "... Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) ..."
(5) Aus diesen am 17.07.2023 vom BMAS angekündigten zusätzlich 200 Millionen Euro für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter im Haushaltsjahr 2023 resultiert die Differenz zwischen der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für 2024 angekündigten Kürzung um 500 Millionen Euro (Videoboschaft vom 13.07.2023) und der von der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, genannten Kürzung um 700 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2024 (Handelsblatt Online 17.07.2023).