(BIAJ) In 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 1,236 Milliarden Euro ausgegeben – 702,3 Millionen Euro (131,5 Prozent) mehr als im Vorjahr (2022), 743,7 Millionen Euro (151,0 Prozent) mehr als 2021 und 22,8 Millionen Euro (1,8 Prozent mehr als 2020, dem Jahr mit den bis dahin höchsten Insolvenzgeld-Ausgaben nach 2009. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis Dezember 2023“) Im BA-Haushalt 2023 waren Ausgaben für das Insolvenzgeld in Höhe von 900 Millionen Euro veranschlagt. (BA-Haushalt 2024, noch vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesregierung: 1,100 Milliarden Euro)
Nachrichtlich: Die Einnahmen aus der Insolvenzgeldumlage sanken in 2023 aufgrund einer weiteren Senkung des Beitragssatzes von 0,09 Prozent in 2022 auf 0,06 Prozent in 2023 auf 747,7 Millionen Euro. (siehe dazu §§ 358 bis 361 SGB III und die Insolvenzgeldumlagesatzverordnungen) Im BA-Haushalt 2023 waren Einnahmen in Höhe von 742 Millionen Euro aus der Umlage für das Insolvenzgeld veranschlagt. (BA-Haushalt 2024, noch vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesregierung: 791 Millionen Euro) Die erheblichen Mehrausgaben für das Insolvenzgeld in 2023 werden durch Entnahme aus der Insolvenzgeldrücklage finanziert. (Sollbestand der Insolvenzgeldrücklage Ende 2022: 2,213 Milliarden Euro; Bundesagentur für Arbeit Jahresrechnung 2022. Der rechnerische Sollbestand Ende 2023 beträgt nach Entnahme in Höhe von 494,4 Millionen Euro in 2023 1,718 Milliarden Euro; eigene Berechnung)
Bremen, 17.01.2024