(BIAJ) In den 12 Monaten von November 2023 bis Oktober 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 21,608 Milliarden Euro ausgegeben – 3,309 Milliarden (18,1 Prozent) mehr als in den 12 Monaten zuvor. (November 2022 bis Oktober 2023: 18,298 Milliarden Euro) Und: Die 21,608 Milliarden Euro sind 1,778 Milliarden Euro mehr als die im BA-Haushalt 2024 für das Arbeitslosengeld veranschlagten 19,830 Milliarden Euro.
Gemessen an den von November 2023 bis Oktober 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,759 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (November 2022 bis Oktober 2023: 2,579 Millionen) wurden rechnerisch etwa 653 Euro pro Monat (November 2022 bis Oktober 2023: etwa 591 Euro) ausgegeben, gemessen an den 962.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (November 2022 bis Oktober 2023: 859.000) rechnerisch etwa 1.872 Euro pro Monat (November 2022 bis Oktober 2023: etwa 1.776 Euro). (1)
Ein kurzer Rückblick: Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro gestiegen war, das nominale Maximum nach 2006, sank in den 18 Monaten bis November 2022 um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022. In den folgenden 23 Monaten, Dezember 2022 bis Oktober 2024 stieg die 12-Monatssumme der Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld um 5,065 Milliarden Euro auf die oben genannten 21,608 Milliarden Euro in den 12 Monaten von November 2023 bis Oktober 2024. (siehe BIAJ-Abbildung oben)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (etwa 41 Prozent der Ausgaben für das Arbeitslosengeld) - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der in den letzten 12 Monaten durchschnittlich registrierten Arbeitslosen (etwa 828.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 52.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (!) hatten.
Nachrichtlich: Der durchschnittliche Leistungsanspruch („Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge betrug 2023 1.986,38 Euro (netto: 1.169,22 Euro). (2022: 1.914,68 Euro; netto: 1.126,72 Euro). (Statistik der BA, Arbeitslosengeld – Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005) Der Betrag (brutto) liegt über dem oben genannten rechnerischen Betrag, da die Zahl der Leistungsberechtigten kleiner ist als die Zahl der im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen.
Weitere BIAJ-Informtionen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.