(BIAJ) Ein Blick auf die bisher aus Bundesmitteln finanzierten Ausgaben der Jobcenter gE für die "Förderung der beruflichen Weiterbildung" (FbW) und "Teilhabeleistungen berufliche Rehabilitation" (Reha) von 2016 bis September 2024 (gleitende 12-Monatssummen ohne die Verwaltungskosten der Jobcenter gE), die (einschließlich der entsprechenden Ausgaben der Jobcenter zkT) ab 2025 nicht mehr aus Steuermitteln, sondern aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanziert werden müssen: (Anmerkung: Zum Übergang in 2025 siehe Fußnote 1.)
Einige Informationen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu FbW und Reha für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) ab 2025:
Leitlinien zum rechtskreisübergreifenden Referenzprozess zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 01.01.2025 (20.06.2024) - https://www.arbeitsagentur.de/datei/leitlinien-zur-weisung-202406007_ba049276.pdf
Weisung 202406007 vom 20.06.2024 – Umsetzung des Haushaltsfinanzierungsgesetzes: Rechtskreisübergreifender Referenzprozess zur Förderung der beruflichen Weiterbildung ab 01.01.2025 - https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202406007_ba049271.pdf
Informationen für Maßnahme-/ Bildungsträger zum Umgang mit FbW- und Reha-Maßnahmen ab 01.01.2025 - https://www.arbeitsagentur.de/datei/informationen-fuer-bildungstraeger_ba049441.pdf
Wegweiser zum Kundenprozess Reha SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 01.01.2025 - https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlage-1-zur-weisung-202409007_ba050477.pdf
Weisung 202409007 vom 23.09.2024 – Umsetzung des Haushaltsfinanzierungsgesetzes und Einführung „Neuer Kundenprozess Reha SGB II ab 01.01.2025“ - https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202409007_ba050472.pdf