(BIAJ) 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 22,197 Milliarden Euro ausgegeben. (1) Dies waren 2,367 Milliarden Euro mehr als die im BA-Haushalt 2024 veranschlagten 19,830 Milliarden Euro (2). Und dies waren 3,399 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr 2023, 5,609 Milliarden Euro mehr als 2022 und 5,654 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022, den 12 Monaten bevor der jüngste Anstieg der Ausgaben (12-Monatssumme) für das Arbeitslosengeld begann. (siehe BIAJ-Abbildung*) Im vom Verwaltungsrat der BA am 15. November 2024 festgestellten und am 11. Dezember 2024 von der Bundesregierung ohne Auflagen genehmigten Haushalt 2025 der Bundesagentur für Arbeit sind 22,185 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld veranschlagt. Dies entspricht (nominal) den Ausgaben in 2024. (siehe oben)

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Gemessen an den 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,787 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (2023: 2,609 Millionen) wurden rechnerisch etwa 664 Euro pro Monat (2023: etwa 601 Euro) ausgegeben, gemessen an den 980.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (2023: 875.000) rechnerisch etwa 1.887 Euro pro Monat (2023: etwa 1.791 Euro). (3)

* Veränderungen berechnet aus nicht gerundeten Beträgen (Euro).
(1) a) hier immer einschließlich der „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ – b) ohne das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW), für das 1,445 Milliarden Euro ausgegeben wurden (2023: 1,222 Milliarden Euro; 2022: 1,129 Milliarden Euro).

(2) 19,780 Milliarden Euro für „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt) und 50 Millionen Euro für „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt)
(3) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (etwa 41 Prozent der Ausgaben für das Arbeitslosengeld) - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 842.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 52.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (so die amtliche Bezeichnung!) haben.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.