(BIAJ) In 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 1,613 Milliarden Euro ausgegeben. Rückblickend bis 2007 wurden von der BA im Haushaltsjahr 2024 (nominal) nahezu exakt so viel für das Insolvenzgeld ausgegeben wie im Krisenjahr 2009, dem Haushaltsjahr mit den (nominal) bisher höchsten Insolvenzgeld-Ausgaben - 1,617 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung)

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Im BA-Haushalt 2024 waren für das Insolvenzgeld 1,100 Milliarden Euro veranschlagt, 136 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2023 ausgegeben wurden. 2024 wurden 376 Millionen Euro mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als 2023 und 513 Millionen Euro mehr als im BA-Haushalt 2024 veranschlagt. Im vom Verwaltungsrat der BA am 15. November 2024 festgestellten und am 11. Dezember 2024 von der Bundesregierung ohne Auflagen genehmigten Haushalt 2025 der Bundesagentur für Arbeit sind für das Insolvenzgeld 1,300 Milliarden Euro veranschlagt.

Nachrichtlich: Die Einnahmen aus der Insolvenzgeldumlage betrugen 2024 insgesamt 782 Millionen Euro. Im BA-Haushalt 2024 waren Einnahmen in Höhe von 791 Millionen Euro veranschlagt. (BA-Haushalt 2025: 1,339 Milliarden Euro; Stand: 15.11.2024) Die erheblichen Mehrausgaben für das Insolvenzgeld in 2024 werden durch Entnahme aus der Insolvenzgeldrücklage finanziert. Die Entnahme soll 821,1 Millionen Euro betragen. (Sollbestand der Insolvenzgeldrücklage Ende 2022: 2,213 Milliarden Euro; Bundesagentur für Arbeit Jahresrechnung 2022. Der rechnerische Sollbestand Ende 2023 beträgt nach Entnahme in Höhe von 494,4 Millionen Euro in 2023 1,718 Milliarden Euro; eigene Berechnung – die Jahresrechnung des BA-Haushalt 2023 wurde bisher nicht veröffentlicht) - Bremen, 13.01.2025
* Veränderungen berechnet aus nicht gerundeten Beträgen (Euro).
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.