(BIAJ) Von Januar bis September 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 22,293 Milliarden Euro ausgegeben (1), 37 Millionen Euro (0,2 Prozent) weniger als die 22,330 Milliarden Euro, die von Januar bis September 2024 ausgegeben wurden. (1).
Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar bis September 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,360 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig) (2), 165.000 (3,0 Prozent) weniger als die durchschnittlich 5,524 Millionen RLB von Januar bis September 2024. (3)
In den 12 Monaten von Oktober 2024 bis September 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,114 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben - 623 Millionen Euro (2,2 Prozent) mehr als die 28,491 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Oktober 2023 bis September 2024). (4) Im Bundeshaushalt 2025 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 29,600 Milliarden Euro veranschlagt, 486 Millionen Euro (1,8 Prozent) mehr als die 29,114 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von Oktober 2024 bis September 2025 ausgegeben wurden. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2026 sind 28,050 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ veranschlagt, 1,550 Milliarden Euro (5,2 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2025 bzw. 1,064 Milliarden Euro (3,7 Prozent) weniger als die 29,114 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von Oktober 2024 bis September 2025 ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,378 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) (vorläufig) - davon 3,931 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und 1,446 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) - wurden vom Bund in den 12 Monaten von Oktober 2024 bis September 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 451,16 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Oktober 2023 bis September 2024 wurden für die durchschnittlich 5,508 Millionen RLB (davon 3,981 Millionen ELB und 1,526 Millionen NEF, darunter 1,484 Millionen Kinder im Alter von unter 15 Jahren) durchschnittlich 431,08 Euro pro Monat ausgegeben. (5)
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 bis September 2025 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20251021 (zwei Seiten einschließlich anhängendem Blick auf die KdU - Kosten der Unterkunft und Heizung).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“ einschließlich das in der Zweckbestimmung nicht genannte Sozialgeld) gebucht wurden - einschließlich der in 2025 erheblich gestiegenen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung und einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) 3,925 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigten (ELB) und 1,434 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF), etwa 97 Prozent davon Kinder im Alter von unter 15 Jahren
(3) Bei Berechnung von Veränderungen im Vorjahresvergleich können kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
(4) Dieser Anstieg im gleitenden Vorjahresvergleich (12-Monatssumme der Ausgaben) resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg des „Regelbedarfs“ zum 01. Januar 2024. Im 12-Monatszeitraum Oktober 2023 bis September 2024 galt in noch drei Monaten der bis zum 31.12.2023 geltende Regelbedarf (u.a. der Regelbedarf Alleinstehende* in Höhe von 502 Euro).
(5) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier