(BIAJ) Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) wurden vom Bund und den Kommunen im Haushaltsjahr 2025 insgesamt 7,973 Milliarden Euro (2024: 7,677 Milliarden Euro) ausgegeben, davon 6,788 Milliarden Euro vom Bund (2024: 6,535 Milliarden Euro) und rechnerisch ermittelte 1,185 Milliarden Euro von den Kommunen (2024: 1,142 Milliarden Euro) für deren Anteil an den „Gesamtver­waltungskosten der Jobcenter“ (kommunaler Finanzierungsanteil). (BIAJ-Tabelle 1 unten und in PDF - Spalten 1 und 6)
Im Bundeshaushalt 2025 waren bei Haushaltsstelle 1101/636 13 (Zweckbestimmung: „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) lediglich 5,250 Milliarden Euro veranschlagt. Nach vorläufigen Abrech­nungsergebnissen (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) wurden vom Bund für die „SGB-II-Verwaltungskosten“ insgesamt 6,788 Milliarden Euro ausgegeben, 1,538 Milliarden Euro (29,3 Prozent) mehr als die veranschlagten 5,250 Milliarden Euro. Es ist die absolut höchste Überschreitung der im Haushalt für die „SGB-II-Verwaltungskosten“ „unwahr veranschlagten“ Mittel seit Inkrafttreten des SGB II in 2005. (BIAJ-Tabelle 2 auf Seite 2 in PDF - Spalten 1 bis 3)
Zur gesamten BIAJ-Kurzmitteilung vom 03. Februar 2026 siehe hier: Download_BIAJ20260203 (PDF: drei Seiten mit zwei BIAJ-Tabellen)

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Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV - Bürgergeld) hier.