Am morgigen Freitag (30. März 2012) findet eine Pressekonferenz zum Thema "Ein Jahr Bildungs- und Teilhabepaket - Bilanz und Ausblick" statt, u.a. mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU).
Rechnerisch standen den Kommunen im Haushaltsjahr 2011 nach Brechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) insgesamt 720 Millionen Euro für Leistungen für "Bildung und Teilhabe" (BuT), 160 Millionen Euro für die BuT-Verwaltungskosten, und 373 Millionen Euro für Hortkinder und Schulsozialarbeit zur Verfügung, insbesondere bei den Leistungen deutlich weniger als die im Gesetzgebungsverfahren und in jüngsten Medienberichten genannten Beträge.
Der Tabelle ist zu entnehmen, wie sich diese Beträge, die sich aus der rechnerischen Entlastung der Kommunen von den Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) ergeben, auf die Länder verteilen. (Anm.: Ein außerordentlich klares und dem Zweck angemessenens Finanzierungssystem?)
Die tatsächlichen Ausgaben liegen mit Sicherheit sehr deutlich unter den rechnerisch zur Verfügung stehenden Finanzierungsmitteln. Die vermutete Ausnahme: die BuT-Verwaltungskosten.
Vielleicht werden auf der Pressekonferenz die bisher unbekannten (oder nur in Teilen bekannten) Ist-Ausgaben in den Ländern genannt oder doch zumindest danach gefragt.
Die BIAJ-Tabelle vom 29. März 2012 mit erläuternden Hinweisen finden Sie hier: Tabelle