Was verbirgt sich hinter den 807,29 Euro pro Bedarfsgemeinschaft und Monat, die am 11. und 12. April 2012 in hunderten von Online-Zeitungen/Medien - von BILD bis Gegen-Hartz - berichtet wurden? Brutto, netto? Und wie stellt sich dieser für den Dezember 2011 ermittelte Durchschnittsbetrag im Vergleich zu den Vorjahren wirklich dar?

Die Entwicklung der nominalen durchschnittlichen Zahlungsansprüche der SGB II-Bedarfsgemeinschaften (brutto und netto) seit 2005 (jeweils im Dezember bzw. im Jahresdurchschnitt) können Sie der BIAJ-Kurzmitteilung vom 12. April 2012 entnehmen: Download