Für die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ wurden vom Bund in den ersten sieben Monaten des laufenden Haushaltsjahres (2012) 4,9 Prozent (1,0 Milliarden Euro) weniger ausgegeben als in den ersten sieben Monaten des Haushaltsjahres 2011. Noch nie zuvor wurde vom Bund in den ersten sieben Monaten eines Haushaltsjahres weniger für „Hartz IV“ ausgegeben als in den ersten sieben Monaten dieses Jahres.
Die Entwicklung der entsprechenden Ausgaben auf Jahresbasis (gleitende 12-Monatssumme) zeigen: Auch im Haushaltsjahr 2012 werden die Ist-Ausgaben unter dem im Nachtragshaushalt 2012 noch einmal reduzierten Soll liegen.
Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 28. August 2012 finden Sie hier: Download