Mit Schreiben vom 1. März 2013 (eingegangen am 13. März 2013) teilte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit: "das Petitionsverfahren ist so weit fortgeschritten, dass Ihre Petition nunmehr den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugeleitet wird. Nach abschließender Behandlung Ihrer Eingabe werden Sie unterrichtet."

Zur Geschichte dieser Petition vom 24. November 2008 (!), in der es um die Veröffentlichung von Daten zu den Ausgaben der „Optionskommunen“ (zugelassene kommunale Träger - zkT) in den Eingliederungsbilanzen geht, siehe hier


Aktualisierung: Mit Schreiben vom 7. Juli 2014 (!) teilte die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages mit, dass der Deutsche Bundestag die Petition 4-16-11-81503-045080 vom 24. November 2008 (!) beraten und am 3. Juli 2014 beschlossen hat:
"1. Die Petition den Landesvolksvertretungen von Baden-Württemberg,  Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und vom Saarland zuzuleiten, soweit die Landesaufsicht betroffen ist,
 2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen."

Informationen zur "Fortsetzung der unendlichen Petitionsgeschichte" auf Landesebene (13 der 16 Länder; in den drei Stadtstaaten gibt es keine "zugelassenen kommunalen Träger") und die Begründung finden Sie hier: Fortsetzung